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SICHERHEIT
4.1
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Die Installation und die Nutzung der Hauswasserstation unterliegen jeweils den geltenden nationalen Be-
stimmungen. Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden
verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für si-
cherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das zu filtrierende Wasser muss der europäischen Trinkwasserrichtlinie entsprechen!
Vor einer Nutzung mit Wasser anderer Qualität bzw. mit Zusätzen ist unbedingt mit dem Hersteller/Lie-
ferer Rücksprache zu halten.
Die Hauswasserstation ist für den Einsatz in kaltem Trinkwasser bis zu einer Wasser- und Umgebungs-
temperatur von maximal 30 °C geeignet. Sie ist nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkann-
ten sicherheitstechnischen Regeln in Deutschland hergestellt.
Die Hauswasserstation darf ausschließlich wie in der Betriebsanleitung beschrieben genutzt werden. Eine
andere oder darüber hinausgehende Nutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Es bestehen zusätzliche Gefahren bei nichtbestimmungsgemäßer Verwendung und bei Nichtbeachtung
der Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/
Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung.
Vor einer Nutzung der Hauswasserstation außerhalb der in der Betriebsanleitung aufgeführten Einsatz-
grenzen ist unbedingt mit dem Hersteller/Lieferer Rücksprache zu halten. Die Hauswasserstation ist nur
in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter
Beachtung der Betriebsanleitung zu benutzen!
Funktionsstörungen umgehend beseitigen lassen!
4.2
VERWENDETE WERKSTOFFE
Die zur Verwendung kommenden Werkstoffe sind gegenüber den im Trinkwasser zu erwartenden physi-
kalischen, chemischen und korrosiven Beanspruchungen beständig und erfüllen die in der DIN EN 13443-
1 und DIN 19628 („Mechanisch wirkende Filter in der Trinkwasser-Installation“) und DIN EN 1567 („Ge-
bäudearmaturen — Druckminderer und Druckmindererkombinationen für Wasser“) geforderten Vorga-
ben. Alle Werkstoffe sind hygienisch und physiologisch unbedenklich. Trinkwasserberührte Kunststoffe
erfüllen die KTW-Leitlinie des Umweltbundesamts (UBA) und das DVGW-Arbeitsblatt W 270. Metalli-
sche Werkstoffe erfüllen die Anforderungen der DIN 50930-6 (Beeinflussung der Trinkwasserbeschaf-
fenheit).