14
(elektromagnetische Kompatibilität) und
73/23/EWG (Sicherheit von Haushaltsgeräten),
abgeändert durch die Richtlinie 93/68/EWG
(CE-Markierung).
Elektronische Altgeräte.
Im Interesse der Gemeinschaft und als aktive
Teilnahme an den gemeinsamen Anstrengungen
zum Umweltschutz:
• Werfen Sie Ihre Geräte nicht in den Hausmül.
• Nutzen Sie die Rücknahme- und Sammel-
systeme, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Gewisse Werkstoffe können so wiederverwertet
oder aufbereitet werden.
WMK300E.indd Sec1:14
WMK300E.indd Sec1:14
4/07/07 11:05:10
4/07/07 11:05:10