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5.9.6
Luftzufuhr von der Fassade aus und Dachabzug über
kommunales Abgassystem
Gerätekategorie: C83
Eine Luftzufuhr von der Fassade aus und ein Dachabzug über ein kommunales
Abgassystem ist zulässig.
WICHTIG
•
Die Luftzufuhr in der Fassade muss mit einem Einlassgitter
(A) ausgestattet werden.
•
Das kommunale Abzugssystem muss mit einer Zug-
Abzugshaube (B) ausgestattet sein.
•
Wenn sich das kommunale Abzugssystem im Freien
befindet, muss das Abzugsrohr doppelwandig oder isoliert
sein.
Zulässige Rohrlängen
Verbrennungsgas-Abzugsrohr zwischen dem Gerät und dem kommunalen
Abzugssystem und Luftzufuhrrohr zwischen dem Gerät und dem Einlassgitter
zusammen:
RHOBG12AAV1
100 m
RHOBG18AAV1
100 m
Mindestdurchmesser des kommunalen Abzugssystems basierend auf dem
Vakuum
Verbrennungsgasrohr –
Durchmesser (mm)
Anzahl der
Einheiten
RHOBG12AAV1 & RHOBG18AAV1
2
130
3
150
4
180
5
200
6
220
7
230
8
250
9
270
10
280
11
290
12
300
Kommunaler Verbrennungsgasabzug
Der Auslass des Verbrennungsgas-Abzugsrohrs kann an jeder beliebigen Stelle der
Schrägdachfläche erfolgen, vorausgesetzt das der Auslass in der Dachfläche
dieselbe Ausrichtung wie der Lufteinlass in der Fassade hat. Auf einem Flachdach
muss der Auslass des Verbrennungsgas-Abzugsrohrs in einen "freien"
Auslassbereich erfolgen.
Bringen Sie einen Kondensatauslass an.
Hinweis
Der kommunale Abzug wird in Verbindung mit dem Gerät genehmigt.
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