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INsTALLATION
Die Installation in Räumen mit Brandgefahr ist verboten. Außerdem verboten ist die Installation in Räumen für Wohnzwecke
(mit Ausnahme der Geräte mit raumluftunabhängigem Betrieb):
in denen Geräte für flüssige Brennstoffe im Dauer- oder Aussetzbetrieb betrieben werden, die die Verbrennungsluft aus
dem Raum entnehmen, in dem sie installiert sind, oder
in denen Gas-Geräte vom Typ B für die Raumheizung mit oder ohne Trinkwassererwärmung betrieben werden, sowie in
daran angrenzenden oder mit diesen verbundenen Räumen, oder
in denen der vor Ort gemessene Unterdruck zwischen Außen- und Innenraum größer als 4 Pa ist
Installationen in bädern, schlafräumen und einzimmerwohnungen
In Bädern, Schlafräumen und Einzimmerwohnungen ist ausschließlich die raumluftunabhängige Installation bzw. die Installation
von Geräten mit geschlossenem Feuerraum und kanalisierter Verbrennungsluftzuführung von außen zulässig.
Anforderungen an den Installationsraum
Die Auflageflächen bzw. Abstützpunkte müssen eine für das Gesamtgewicht des Geräts, des Zubehörs und seiner
Verkleidungselemente ausreichende Tragfähigkeit aufweisen.
Die seitlich und rückwärtig angrenzenden Wände und die Fußbodenauflagefläche müssen aus nicht brennbarem Material
gemäß Tabelle ausgeführt werden:
beZeIChNuNgeN
eNTFLAMMbAre gegeNsTäNDe
NIChT eNTFLAMMbAre gegeNsTäNDe
A
200 mm
100 mm
B
1500 mm
750 mm
C
200 mm
100 mm
Auf keinen Fall darf die Temperatur der angrenzenden brennbaren Materialien eine Temperatur größer oder gleich der
Raumtemperatur plus 65 °C erreichen.
Der Rauminhalt des Raums, in dem das Gerät installiert ist, muss größer als 15 m³ sein.
Luftzuleitung
S= Fußbodenschutz
Schornstein
Inspektion
Abbildung 1
Abbildung 2