DEUTSCH
Ausbau- und Verkleidungselemente
Die Ausbau- und Verkleidungselemente dürfen erst angebracht werden, nachdem der Betrieb des Geräts in der angegebenen Weise
überprüft wurde.
TECHNISCHE DOKUMENTATION DER INSTALLATION
Nach Abschluss der Installation muss der Installateur dem Eigentümer oder dessen Vertreter gemäß den geltenden gesetzlichen
Vorschriften die Konformitätserklärung der Anlage aushändigen, der beizufügen sind:
1) die Betriebs- und Wartungsanleitung des Geräts und der Bauteile der Anlage (wie zum Beispiel Rauchgaskanäle, Schornstein
usw.);
2) Lichtpause oder Fotografie der Abgasanlagen-Plakette;
3) Anlagebuch ("libretto d'impianto", wenn vorgesehen).
Der Installateur muss sich für die Übergabe der Dokumentation eine Quittung ausstellen lassen und diese zusammen mit einer Kopie der
technischen Dokumentation der ausgeführten Installation aufbewahren.
Installation durch verschiedene Installateure
Falls die einzelnen Installationsphasen durch verschiedene Installateure ausgeführt werden, muss jeder den Teil der jeweils
ausgeführten Arbeit zum Nutzen des Auftraggebers und des mit der nachfolgenden Phase Beauftragten dokumentieren.
KONTROLLE UND WARTUNG
Ausführungshäufigkeit der Arbeiten
Die Wartung der Heizungsanlage und des Geräts müssen regelmäßig entsprechend der unten stehenden Tabelle ausgeführt werden:
ART DES INSTALLIERTEN GERÄTS
<15kW
(15- 35) kW
Pellet-Gerät
1 Jahr
1 Jahr
Wasserführende Geräte
(Heizkamine, Heizöfen, Heizungsherde)
1 Jahr
1 Jahr
Heizkessel
1 Jahr
1 Jahr
Rauchgasabzugsanlage
4 t verbrauchter Brennstoff
4 t verbrauchter Brennstoff
Weitere Einzelheiten im Kapitel "Reinigung und Wartung".
Kontroll- und Wartungsbericht
Am Ende der Kontroll- und/oder Wartungsarbeiten muss ein Bericht abgefasst und dem Eigentümer oder dessen Vertreter
ausgestellt werden, der dessen Empfang schriftlich bestätigen muss. In den Bericht müssen die festgestellten Zustände, die
ausgeführten Arbeiten, die gegebenenfalls ausgetauschten oder installierten Bauteile und gegebenenfalls Anmerkungen,
Empfehlungen und Vorschriften eingetragen werden.
Der Bericht muss zusammen mit der zugehörigen Dokumentation aufbewahrt werden.
Im Kontroll- und Wartungsbericht müssen genannt werden:
festgestellte und nicht zu beseitigende Unstimmigkeiten, die Risiken für die Sicherheit des Benutzers bzw. von schweren
Gebäudeschäden mit sich bringen;
widerrechtlich manipulierte Bauteile.
Sollten die oben genannten Unstimmigkeiten festgestellt werden, ist der Eigentümer bzw. dessen Vertreter in schriftlicher
Form im Wartungsbericht anzuweisen, die Anlage nicht zu benutzen, bis die Bedingungen für den sicheren Betrieb vollständig
wiederhergestellt sind.
Im Kontroll- und Wartungsbericht müssen die Kenndaten des Technikers bzw. des Unternehmens, der/das die Kontroll- und/
oder Wartungsarbeiten ausgeführt hat, mit den jeweiligen Anschriften, das Datum des Eingriffs und die Unterschrift des
Ausführenden eingetragen werden.
123