-
7
-
© by DENQBAR GmbH
www.denqbar.com
Hebepunkt
BETRIEBSZEITEN
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002 dürfen Rüttelplatten in reinen,
allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der
Erholung dienen, Kur-
und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem
Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von
20.00 bis 7.00 Uhr
nicht in Betrieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz.
BESTIMMUNGSGEMÄßE VERWENDUNG
Die DENQBAR
Rüttelplatte ist ausschließlich für nachfolgend genannte Tätigkeiten unter Einhaltung
der in dieser Bedienungsanleitung beschriebenen Sicherheitshinweise zugelassen:
Die Rüttelplatte ist ausschließlich zum Einrütteln von kleinen bis mittleren Flächen, kleinen
Fundamenten, Terrassen, Gehwegen und Einfahrten zugelassen.
Als bestimmungsgemäße Verwendung gilt die Verdichtung von:
•
Sand
•
Kies
•
Schotter
•
teilbindigem Mischmaterial
•
Betonsteinpflaster
Starten Sie das Gerät nicht in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen, Gefahr einer
Kohlenmonoxidvergiftung. Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung verwendet
oder dem Regen ausgesetzt werden. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und
Instandsetzungsbedingungen und die Befolgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Sollte das Gerät zu
unsachgemäßem Gebrauch verwendet werden, so distanzieren sich der Verkäufer sowie der
Hersteller von jeglichen Gewährleistungen! Das Risiko trägt allein der Benutzer. Eigenmächtige
Veränderungen an der Rüttelplatte schließen eine Haftung des Verkäufers oder Herstellers
für daraus entstehende Schäden jeder Art aus. Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt
und gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
SICHERHEITSHINWEISE
Allgemein
1.
Mit dem selbständigen Führen von Rüttelplatten dürfen nur Personen beschäftigt werden, die
-
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
-
körperlich und geistig geeignet sind,
-
im Führen der Rüttelplatten unterwiesen wurden,
-
erwarten lassen, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
2.
Rüttelplatten dürfen nur für Verdichtungsarbeiten unter Berücksichtigung der Betriebsvorschrift
des Herstellers und dieser Sicherheitshinweise betrieben werden.
3.
Die mit der Bedienung von Rüttelplatten beauftragten Personen sind mit den notwendigen,
maschinenbezogenen Sicherheits
vorkehrungen vertraut zu machen. Bei außergewöhnlichen
Einsätzen hat der Unternehmer die erforderlichen, zusätzlichen Anweisungen aufzustellen und
bekannt zugeben.