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6.2 Kabel-und Leitungseinführungen (KLE)
Der Mindestabstand der Bohrungen ist gemäß Tabelle, Bohrraum für
Kabelverschraubungen und Verschlussstopfen einzuhalten. Hierzu bitte
EATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH kontaktieren.
Alle Kabeleinführungen und Blindverschraubungen müssen für die
Schutzarten "e" und "tb" zertifiziert sein und mindestens die Schutzart
IP 66 erfüllen.
Alle nicht benutzten Gehäuseöffnungen müssen mit zertifizierten
Verschlussstopfen der Schutzarten "e" und "tb" verschlossen
werden und mindestens die Schutzart IP 66 erfüllen.
Die Eignung aller Verschlussstopfen und KLEs sollte vor der Inbe-
triebnahme überprüft werden.
Bei Einführungen mit parallelen Gewinden müssen Kabelver-
schraubungen, Verschlussstopfen und eine zusätzliche Dichtung
verwendet werden.
6.3 Schließen des Gerätes
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu entfernen.
Gehäusedeckel auf dem Unterteil ausrichten.
Die Gehäuseschrauben anschrauben und diagonal anziehen
(Prüfdrehmoment siehe Technische Daten).
6.4 Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind die in den einzelnen
nationalen Bestimmungen genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die korrekte Funktion und
Installation des Betriebsmittels in Übereinstimmung mit dieser Betriebs-
anleitung und anderen anwendbaren Bestimmungen zu überprüfen.
Elektrische Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und
regelmäßig in bestimmten Zeitabständen von einem qualifizierten
Fachmann überprüft werden.
IUnsachgemäße Installation und Betrieb kann zum Verlust der
Garantie führen.
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Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von elektrischen Betriebs-
mitteln in explosionsgefährdeten Bereichen geltenden nationalen
Bestimmungen sind einzuhalten EN/IEC 60079-17.
Vor dem Öffnen des Gehäuses sicherstellen, dass das Gehäuse von
der Spannung getrennt ist, oder entsprechenden Schutzmaßnahmen
treffen.
Bei eigensicheren Stromkreisen ist das Arbeiten unter Spannung zulässig.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind anwendungsspezifisch und
daher in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile, von denen die Zünd-
schutzart abhängt, zu prüfen (z.B. Unversehrtheit und Dichtheit des
Gehäuses).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden, dass Instandsetzungsarbei-
ten erforderlich sind, ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu beachten.
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Reparatur / Instandsetzung / Änderung
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen nur unter Verwendung von
EATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH Originalersatzteilen vorgenommen
werden.
Reparaturen, die den Explosionsschutz betreffen, dürfen nur von
EATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH oder einer qualifizierten
Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit national geltenden Regeln
durchgeführt werden (EN/IEC 60079-19).
Für Austausch und Reparatur dürfen nur Originalteile von EATON
/ Cooper Crouse-Hinds GmbH verwendet werden.
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmittel die den Explosionsschutz
betreffen sind nicht gestattet.
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Entsorgung / Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die jeweils geltenden
nationalen Abfallbeseitigungsvorschriften zu beachten.
Zusätzliche Informationen zur Entsorgung des Produktes können Sie bei
Ihrer zuständigen EATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH Niederlassung
erfragen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind vorbehalten.
10 Zubehör / Ersatzteile
Zubehör / Ersatzteile finden Sie im EATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH
Katalog
D
Explosionsgeschützte Leergehäuse GBXE