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Sorgfältiger Umgang mit dem Pedelec
•
Vor dem Transport des Fahrrades am oder
auf dem Auto alle Teile, die sich durch den
Transport lösen können (Werkzeugtasche,
Pumpen, Fahrbatterie etc.) entfernen!
Belastung des Pedelecs
•
Die zulässige Gesamtbelastung (Fahrer und
Gepäck) für das ED-3 SP Pedelec beträgt
120kg.
Bremsverhalten
•
In engen Kurven, sandigen und rutschigen
Straßen, nassem Asphalt und bei Glatteis
sollte mit der Vorderradbremse vorsichtig
gebremst werden, damit das Vorderrad nicht
wegrutscht und das Pedelec lenkbar bleibt!
•
Die Bremsen müssen mit Gefühl betätigt
werden. Blockierende Räder haben eine
geringere Bremswirkung und können zum
Schleudern und Sturz führen!
•
Grundsätzlich nicht in, sondern vor den
Kurven bremsen; Bremsen erhöht die
Rutschgefahr!
•
Die am Lenker befestigten Bremshebel
müssen immer fest sitzen. Diese regelmäßig
auf festen Sitz prüfen und gegebenenfalls
nachziehen.
•
Arbeiten an der Bremsanlage nur von den
Fachhändlern durchführen lassen!
Bestimmungsgemäße Verwendung
des Pedelec
•
Ihr Pedelec ist aufgrund seiner Konzeption
und Ausstattung dazu bestimmt, auf
unbefestigten Wegen und im Gelände und
befestigten Wegen wie ein Fahrradeingesetzt
zu werden.
•
Die sicherheitstechnische Ausstattung wurde
von PanTerra™ montiert und muss vom
Benutzer regelmäßig überprüft und falls
erforderlich vom Fachhändlerinstand gesetzt
werden.
•
Bei Nichteinhaltung der
sicherheitstechnischen Hinweise dieser
Bedienungsanleitung und für die daraus
resultierenden Schäden haftet PanTerra™
nicht. Insbesondere gilt dies bei der
Benutzung des Pedelec, bei Überladung
und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung
von Mängeln. Bei diesen Nutzungen besteht
keine Sachmängelhaftung.
•
Das ED-3 SP ist nicht für die Verwendung im
Wettkampf ausgestattet.
Beachten Sie auch alle weiteren in diesem
Handbuch aufgeführten Montage-, Wartungs-
und Pflegehinweise sowie die Angaben der
Schaltungshersteller.
Bestimmungen zur
Sachmängelhaftung
Grundsätzlich besteht die gesetzliche
24-monatige Sachmängelhaftung.
PanTerra™ leistet auf etwaige Material- und
Konstruktionsfehler an Ihrem Pedelec unter
folgenden Voraussetzungen Gewähr:
•
Ihren Anspruch auf Sachmängelhaftung
können Sie nur unter Vorlage des
Übergabeprotokolls und des Kaufbeleges
geltend machen.
•
Der Zeitraum der Sachmängelhaftung
beginnt mit dem Tage des Kaufes.
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Findet während dieses Zeitraums ein
Eigentümerwechsel statt, muss dieser auf
dem Übergabeprotokoll vermerkt sein.
Besonderheiten
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der
Fahrbatterie unterliegt verschiedenen
Bedingungen. PanTerra™ wird innerhalb
der ersten 6 Monate nach dem Kauf genau
prüfen, ob normaler Verschleiß, unsachgemäße
Verwendung oder ein durch Fertigungsmängel
defektes Batteriepack zum Ausfall führte.