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TV-ANSCHLUSS
Netzwerk-Anschluss
WICHTIG:
Das Fernsehgerät ist für den Betrieb mit 220-240 V
Wechselstrom bei 50 Hz ausgelegt. Lassen Sie das Fernsehgerät
nach dem Auspacken auf Raumtemperatur kommen, bevor Sie es
anschließen.
Stecken Sie ein Ende (Zweilochstecker) des mitgelieferten abnehm-
baren Netzkabels wie oben gezeigt in die Netzkabelbuchse auf der
Rückseite des Fernsehers. Stecken Sie dann das andere Ende des
Netzkabels in eine Steckdose.
Bemerkung:
Die Position des Netzkabels kann je nach Modell vari-
ieren, die Position des Schalters kann je nach Modell
variieren.
Antennenanschluss
Schließen Sie die Antenne oder den Kabelfernsehstecker an die Buchse ANTEN-
NENEINGANG (ANT) oder den Satelliten an die Buchse SAT-EINGANG (LNB) an der
Vorderseite des Fernsehers an.
Die Rückseite des Fernsehers
1. Satellit
2. Antenne oder Kabel
Hinweis:
Wenn Sie ein Gerät an das Fernsehgerät anschließen möchten, stellen
Sie sicher, dass das Fernsehgerät und das Gerät ausgeschaltet sind, bevor Sie eine
Verbindung herstellen. Sobald die Verbindung hergestellt ist, können Sie die Geräte einschalten, um sie zu
benutzen.
Merkmale des Wireless LAN-Senders
Frequenzbereich
Maximale Aus-
gangsleistung
2400 - 2483,5 MHz (CH1-CH13)
< 100 mW
5150 - 5250 MHz (CH36 - CH48)
< 200 mW
5250 - 5350 MHz (CH52 - CH64)
< 200 mW
5470 - 5725 MHz (CH100 - CH140)
< 200 mW
Beschränkungen nach Ländern
Dieses Gerät ist für den Heim- und Bürogebrauch in allen EU-Ländern (und anderen Ländern, die die entspre-
chenden EU-Richtlinien anwenden) bestimmt. Das 5,15-5,35-GHz-Band ist in den EU-Ländern auf die Nutzung
in Gebäuden beschränkt.
Landschaft
Beschränkungen
Bulgarien
Für Nutzungen im Freien und Versorgungseinrichtungen ist eine allgemeine Ge-
nehmigung erforderlich
Italien
Wird es außerhalb des eigenen Betriebsgeländes verwendet, ist eine allgemeine
Genehmigung erforderlich. Die öffentliche Nutzung unterliegt der allgemeinen
Genehmigung durch den jeweiligen Diensteanbieter.
Griechenland
Nur für den Innenbereich im Frequenzbereich von 5470 MHz bis 5725 MHz
Luxemburg
Eine Allgemeingenehmigung ist für die Bereitstellung von Netzen und Diensten
(nicht von Frequenzen) erforderlich