Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen für ECHO- Motorgeräte
Verehrter Kunde !
Sie haben sich zum Kauf eines ECHO-Motorgerätes entschieden
und damit einen qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Helfer
für ihre Arbeiten erworben. Damit sie lange Freude an dem Gerät
haben, ist es zwingend notwendig die Maschine nur nach dem
bestimmungsgemäßen Verwendungszweck einzusetzen und
regelmäßige Wartungs- und Inspektionsarbeiten vorzunehmen.
Mindestens 1 x jährlich muss das Gerät von einer autorisierten
ECHO Werkstatt gewartet werden. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass trotzdem noch manche Teile dieses Gerätes
einem normalen Verschleiß unterliegen und deshalb
ausgetauscht werden müssen.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Dieser Laubbläser darf ausschließlich zum Blasen von Laub,
Gras, Sägespänen u. Papier, also Materialien mit geringer Dichte
und weicher Struktur verwendet werden. Für den Betrieb ist die
Montage des Blasrohres zwingend vorgeschrieben. Das Blasen
von heißen oder brennenden Materialien ist ebenso strengstens
untersagt, wie das Blasen von entzündlichen Flüssigkeiten, da
dies zu schweren Verletzungen führen kann. Moderne,
ergonomisch geformte Griffe und Tragegurte sorgen dafür, dass
das Gerät gut und sicher gehandhabt werden kann. Wer das
erste Mal mit einem Laubbläser arbeitet, muss sich vom
Verkäufer genau einweisen lassen, bzw. an einem
Fachlehrgang teilnehmen. Blasrohr niemals auf Menschen oder
Tiere richten. Es ist gefährlich und deshalb strikt untersagt den
Laubbläser für andere Zwecke zu benutzen.
Garantiebedingungen der Fa. ECHO Motorgeräte
Die folgenden Garantiebedingungen sind eine freiwillige
zusätzliche Leistung der Fa. ECHO Motorgeräte, die der Kunde
den Ausführungen entsprechend in Anspruch nehmen kann. Die
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber seinem
Vertragspartner, dem autorisierten ECHO-Fachhändler, bleiben
durch die genannten Garantieleistungen unberührt. Er kann diese
Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne die
Garantiebedingungen zu beachten.
1.
Die Fa. ECHO Motorgeräte behält sich immer das Recht vor
zur Abwicklung des Garantieanspruchs Dritte, insbesondere
autorisierte ECHO-Vertragswerkstätten einzuschalten.
Entscheidungsbefugt über einen Garantieanspruch bleibt
aber die Fa. ECHO Motorgeräte.
2.
Bei ausschließlich privater Nutzung des ECHO Produktes
beträgt die Garantiezeit 24 Monate. Bei auch gewerblicher
oder beruflicher Nutzung 12 Monate.
3.
Die Garantiefrist beginnt mit dem erstmaligen Kauf,
nachgewiesen mit einem maschinell gedruckten Beleg, der in
der Buchhaltung des Händlers registriert wurde. Bei einem
Weiterverkauf durch den Kunden beginnt die Garantiefrist
nicht von neuem. Werden Arbeiten im Rahmen der Garantie
durchgeführt, insbesondere der Austausch von Teilen, so
hat dies keinen neuen Beginn der Garantiefrist zur Folge.
4.
Die Garantieleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die auf
Material- oder Herstellungsfehler, sowie auf die
Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen
sind. Der Anspruch ist beim autorisierten ECHO-Fachhändler
geltend zu machen. Die in der Gebrauchsanleitung
aufgeführten Wartungs- und Pflegearbeiten gehen zu Lasten
des Eigentümers.
5.
Garantieansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung d.h.
Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferungen beschränkt.
6.
Wird die Fa. ECHO Motorgeräte aufgrund der Garantie in
Anspruch genommen, dann ist die Fa. ECHO bemüht den
autorisierten Fachhändler mit den notwendigen Ersatzteilen
schnellstmöglich zu beliefern. Ein Anspruch des Kunden auf
sofortige Lieferung ist ausgeschlossen. Ausdrücklich
betonen wir, dass eine verzögerte Lieferung keinen
Anspruch auf Schadenersatzforderung gegen die Fa. ECHO
Motorgeräte begründet. Außerdem führt diese auch nicht zur
Verlängerung der Garantiezeit. Im übrigen weisen wir
ausdrücklich darauf hin, dass gesetzliche
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Verkäufer
wegen zu später Ausführung von
Gewährleistungsansprüchen davon unberührt bleiben.
7.
Ausschluß von der Gewährleistung
7a. Von der Garantieleistung ausgenommen sind Schäden die
infolge unsachgemäßer Bedienung und unsachgemäßer
Reparatur durch Dritte, wegen mangelhafter Pflege und
Wartung oder wegen falschem Gebrauch entstanden sind.
Des weiteren sind Beschädigungen durch
Fremdeinwirkungen und/oder Fremdkörper sowie Versand-
und Transportkosten von der Garantie ausgeschlossen.
Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist der Nachweis
einer jährlichen sachgerechten Inspektion bei einer
autorisierten ECHO-Werkstatt.
7b. Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des ECHO-
Motorgerätes unterliegen wesentliche Teile einem normalen
Verschleiß und der natürlichen Alterung. Diese Teile müssen
je nach Art und Dauer der Nutzung rechtzeitig ersetzt
werden. Darunter fallen alle Teile die sich drehen / antreiben
bzw. Arbeitswerkzeuge. Dazu gehören unter anderem:
Luftfilter, Kraftstofffilter, Zündkerze, Reversierstarter,
Blasdüse.
8.
Die Bedienungs- und Gebrauchsanleitung des Gerätes ist
Bestandteil der Gewährleistungs- und
Garantiebestimmungen. Darin sind Hinweise zur
sachgerechten Pflege, Wartung und Bedienung enthalten.
Diese Hinweise sind vom Benutzer genauestens zu
beachten. Die Bedienungs- u. Gebrauchsanleitung liegt jedem
Gerät bei. Ergänzend zur Gebrauchsanleitung finden Sie hier
nachstehend Hinweise und Ratschläge, die Sie zum Erhalt
der Garantieansprüche zwingend befolgen sollten.
Verschleiß minimieren, Schäden vermeiden
Das Einhalten der Vorgaben in dieser Gebrauchsanleitung
vermeidet übermäßigen Verschleiß und Schäden an diesen
ECHO-Motorgeräten. Die Benutzung, Wartung und Lagerung
dieses ECHO Motorgerätes müssen so sorgfältig wie in der
Gebrauchsanleitung beschrieben erfolgen. Vom Benutzer selbst
zu verantworten sind alle Schäden, die durch Nichtbeachtung
der Sicherheits-, Bedienungs- und Wartungshinweise
verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
a) nicht von der Fa. ECHO Motorgeräte freigegebene
Veränderungen am Produkt
b) nicht bestimmungsgemäße Verwendung des ECHO-
Motorgerätes
c ) Einsatz des ECHO-Motorgerätes bei Wettbewerbs- und
Sportveranstaltungen
d) Folgeschäden auf Grund von Weiterbenutzung des ECHO-
Motorgerätes trotz defekter Bauteile
e) Verwendung nicht von ECHO freigegebener Werkzeuge,
Anbauteile u. Anbaugeräte.
Wartungsarbeiten
Die in der Gebrauchsanleitung im Kapitel Wartungsarbeiten und
Pflegehinweise aufgeführten Arbeiten müssen regelmäßig
durchgeführt werden. Voraussetzung für einen
Garantieanspruch ist der Nachweis einer jährlichen
sachgerechten Inspektion bei einer autorisierten ECHO-
Werkstatt. Bei Versäumnis dieser Arbeiten können Schäden
auftreten, die dann der Benutzer selbst zu verantworten hat.
Dazu zählen unter anderem:
a) Motorschäden infolge nicht rechtzeitig oder unzureichend
durchgeführter Wartung (falsche Vergaser-Einstellung,
unzureichende Reinigung von Luft- und Kraftstofffiltern sowie
der Kühlluftführung.)
b) Korrosions- und andere Folgeschäden in Folge
unsachgemäßer Lagerung
c ) Schäden und deren Folgeschäden durch Verwendung von
anderen als ECHO-Originalersatzteilen.
d) Schäden durch Wartungs- oder Reparaturarbeiten in nicht von
ECHO autorisierten Fachwerkstätten.
Technische Weiterentwicklung
Wir von ECHO arbeiten ständig an der Weiterentwicklung
sämtlicher Maschinen und Geräte. Änderungen des
Lieferumfanges in Form Technik und Ausstattung müssen wir
uns grundsätzlich vorbehalten. Aus Angaben und Abbildungen
dieser Gebrauchsanleitung können deshalb keine Ansprüche
abgeleitet werden.