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Nach Artikel 1, §18 und Artikel 2 des Gesetzes zur Neu-
regelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für
Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009 sind wir zu
folgenden Hinweisen verpflichtet.
Ihr Gerät enthält eine alkalische-Batterie.
Sind die Batterien „leer“, dürfen Sie nicht in den normalen
Müll oder Hausmüll. Altbatterien enthalten möglicherweise
Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können.
Bitte geben Sie die Batterien zurück. Die Rückgabe ist
unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Bitte werfen Sie
nur entladene Batterien in die aufgestellten Behälter oder
tragen Sie Vorsorge gegen Kurzschlüsse.
Achtung: Die im Gerät eingesetzte Batterie birgt eine Feu-
ergefahr und die Gefahr von chemischen Verletzungen bei
nicht ordnungsgemäßem Einsatz. Weder die Batterie noch
die Batteriezellen dürfen geöffnet oder demontiert, nicht
über 100°C erhitzt oder verbrannt werden.
Im Entsorgungsfall kann die Batterie wie in Punkt 8.3 be-
schrieben entnommen werden. Im Übrigen gelten die oben
genannten Entsorgungsvorschriften für Altgeräte.
Alle Batterien werden wieder verwertet. So lassen sich
wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink oder Nickel wieder
gewinnen.
Das Symbol
hat folgende Bedeutung:
Batterien dürfen nicht in den normalen Müll oder Hausmüll.
Beim Versenden von Batterien sind die Vorschiften der IATA
zu beachten. Diese Vorschriften sind für eingebaute, wie
auch für ausgebaute Batterien immer anzuwenden!