- 116
-
- 116
-
DEUTSCH
A:
Isolierter Rauchauslass aus Stahl gemäß EN 1856
B:
Mindesthöhe 1,5 m und jedenfalls über die Traufe des Daches
hinaus
C-E:
Lufteinlass von außen (Mindestquerschnitt 80 cm²)
D:
Rauchabzug aus Stahl in Rauchabzug aus Mauerwerk eingezogen.
SCHORNSTEIN
Die wichtigsten Merkmale sind:
- Innenquerschnitt an der Basis gleich dem des Rauchabzugs
- Öffnungsquerschnitt nicht geringer als dem zweifachen des
Rauchabzugs
- Lage oberhalb des Daches und außerhalb der Rückfl ussberei-
che (siehe UNI 10683/12)
INSTALLATION
TYPISCHE FÄLLE
Abb.
1
Abb.
2
RAUCHABZUGD
as Rauchabzugssystem muss für einzig für den Ofen
bestehen (Einleitung in mit anderen Feuerstellen gemeinsa-
mem Schornstein ist nicht zulässig).
In Deutschland kann der Auslass über einen Mehrfachrau-
chabzug erfolgen:
- Die Pelletöfen befi nden sich in derselben Wohnung.
- oder sind vom selben Typ (Gerätewärmeleistung und Ge-
bläsekennlinie).
- Die Pelletöfen dürfen nicht zusammen mit Geräten ohne Ge-
bläse an einen gemeinsamen Abzug angeschlossen werden.
Darüber hinaus müssen alle lokalen Vorschriften eingehalten
werden.
Der Abzug des Rauchs erfolgt durch den Stutzen auf der
Rückseite mit einem Durchmesser von 8 cm.
Der Rauchabzug muss mit dem Äußeren mittels geeigneter
Stahlrohre Rohne Behinderungen EN 1856.
Das Rohr muss hermetisch versiegelt werden.
Für die Dichtigkeit der Rohre und gegebenenfalls deren Isolie-
rung ist die Verwendung von Material erforderlich, das hohen
Temperaturen widersteht (Silikon oder Dichtmasse für hohe
Temperaturen).
Eine eventuelle waagerechte Leitung kann eine Länge bis zu
2 Metern besitzen. Es sind 3 Kurven mit einem Höchstwinkel
von 90° möglich.
Falls der Rauchabzug nicht in einen Schornstein eingeleitet
wird, sind ein senkrechtes Außenstück von mindestens 1,5 m
und ein abschließender Windschutz erforderlich (gemäß UNI
10683/2012).
Das senkrechte Stück kann innen oder außen verlaufen.
Ist das Rohr außen verlegt, muss es angemessen gedämmt sein.
Wird der Rauchabzug in einen Schornstein eingeleitet, muss
dieser für Festbrennstoffe zugelassen sein und, falls sein
Durchmesser mehr als 150 mm beträgt, muss ein neues Rohr
mit geeignetem Durchmesser und aus geeignetem Material ein-
gezogen werden (z. B. Nirosta zu 80 mm Durchmesser). Alle
Rohrabschnitte müssen inspizierbar sein.
Die Schornsteine und die Rauchabzüge, an die Festbrennstoff-
Verbraucher angeschlossen sind, sind ein Mal im Jahr zu reini-
gen (prüfen, ob im eigenen Land eine entsprechende Regelung
gilt).
Eine mangelnde Überprüfung und regelmäßige Reinigung
erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Schornsteinbrands.
In diesem Fall wie folgt vorgehen: Nicht mit Wasser löschen;
den Pelletbehälter leeren.
Sich nach dem Zwischenfall vor dem erneuten Betrieb des
Geräts an Fachpersonal wenden.
Der Ofen ist für den Betrieb unter beliebigen klimatischen Be-
dingungen ausgelegt.
Unter besonderen Bedingungen, etwa bei starkem Wind,
springen ggf. die Sicherheitseinrichtungen an und der Ofen
schaltet ab. Das Gerät in diesem Fall nicht mit deaktivierten
Sicherheitsvorkehrungen betreiben.
Wenden Sie sich bei anhaltendem Problem an den Technischen
Kundenservice.