Verwenden Sie die Schaumstoffteile und kürzen Sie
sie wenn nötig. Führen Sie den Abluftschlauch durch
die Schaumstofföffnung ins Freie. Sichern Sie das
Fenster, sodass der Schaumstoff zuverlässig hält.
Hinweis:
Treffen Sie Vorkehrungen gegen
unbefugtes Eindringen durch das Fenster.
B) Montage des Abluftschlauches
durch die Fensterscheibe oder Wand
ca. 130 mm Ø Loch in die Scheibe oder Wand
schneiden bzw. bohren.
Durchführungsring von aussen nach innen
stecken und befestigen.
Abluftschlauch in den Durchführungsring
stecken.
Bei Nichtbetrieb der Anlage die Abdeckkappe
von aussen auf den Durchführungsring stecken.
C) Ablassen des Kondenswassers mit
Wassertank
DAS GESAMTE KONDENSWASSER MUSS VOR
AUSSERBETRIEBNAHME ODER UMSTELLUNG
ABGELASSEN WERDEN:
Ablassen des Kondenswassers mit Tank.
Hinweis MKA 2000 M / MKA 3000 M
Wenn der Kondenswasserbehälter voll ist, leuchtet
die „Kondenswasserbehälter voll“ Anzeige auf und
der Kompressor schaltet sich automatisch ab, nur
der Ventilatormotor läuft weiter. Die Kühlfunktion wird
unterbrochen.
Hinweis MKA 3501 E
Wenn der Kondenswasserbehälter voll ist, schalten
Kompressor und Ventilatormotor ab. Die LED
„COMP.” blinkt.
In diesem Fall entleeren Sie den Behälter wie unten
beschrieben:
1. Ziehen Sie den Netzstecker.
2. Schieben Sie den Behälter (1) unter die Ablaß-
schraube (2)
3. Schrauben Sie die Ablaßschraube (2) ab
4. Entfernen Sie den Stopsel (3)
5. Das Kondenswasser läuft in die Auffangschale.
6. Nachdem der Kondenswasserbehälter komplett
entleert ist, montieren Sie Stopfen (3) und Ablass-
schraube (2) wieder.
7. Das Gerät kann wieder in Betrieb genommen
werden.
D) Ablassen des Kondenswassers mit
Kondenswasserschlauch
1. Ziehen Sie den Netzstecker.
2. Ablaufschraube (2) abschrauben
3. Entfernen Sie den Stopfen (3)
4. Kondenswasserschlauch aufstecken und mit
Schelle sichern
5. Der Ablaufschlauch kann mit einem ø18mm
Schlauch verlängert werden. Verwenden Sie dazu
ein passendes Verbindungsstück.
7
D
Kondenswasserloch
50 cm
Wand oder Fensterscheibe
Durchführungsring
Anleitung MKA 3501 E SPK 1 18.02.2005 7:18 Uhr Seite 7