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Schwimmbad (außer in den Technikräumen)
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Fitnessraum
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Lehrer in Musikschulen, außer: Schlaginstrumente und
Blechblas-/Blasinstrumente,
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akustische Solomusiker, außer Blechblas-/
Blasinstrumente, Sänger und Schlaginstrumente
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Gastwirtschaften
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Restaurants (ohne laute Musik)
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Gartenarbeiten mit Elektrowerkzeugen bis zu 400 Std./Jahr,
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Callcenter
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Fluggastkabine
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Bekleidungsindustrie
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Wäscherei und Reinigung
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Hafenarbeiter im Freien
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Gabelstaplerfahrer (ohne laute Hintergrundgeräusche)
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Druckereien außer Bereich Energieversorgung
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Kunststoff- und Lederindustrie
In den typischen Lärmsituationen in diesen Bereichen überschreitet der tägliche Lärmexpositionspegel am Ohr Lex,8h nicht
den Wert von 85 dB(A). Darum bietet ER9 im Allgemeinen sicheren Schutz. In bestimmten Fällen mit ungewöhnlich lauten
Situationen sind die Filter ER9 möglicherweise nicht geeignet. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit Ihrem Lieferanten oder
mit info@audia-akustik.de auf, um Unterstützung oder weitere Informationen zu erhalten.
Die Dämmung des ER9 erfüllt nicht die Anforderung EN352, erfüllt jedoch alle relevanten Anforderungen der PSA-
Verordnung (EU) 2016/425. Der ER9 ist zertifiziert von IFA (Kenn. Nr. 0121), 53757 Sankt Augustin, Deutschland.
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Der Filter ER9 erfüllt nicht die minimalen Dämpfungsanforderungen gemäß EN 352-2. Für tägliche Lärmexpo-
sitionspegel Lex,8h von 87 dB(A) (für den ER9) wird ein Restschalldruckpegel am Ohr von Lex,8h = 79 dB(A) erreicht.
Wenn die Expositionsdauer auf 4 Std. halbiert wird, wird ein Pegel am Ohr von Lex,8h = 79 dB(A) ebenfalls für einen
Lärmexpositionspegel von LAeq = 90 dB(A) erreicht.
Der Gehörschutz ist für einen Einsatz von 8 Std. täglich in den folgenden Bereichen geeignet:
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