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10.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Transport von Geräten, die
entflammbare Kältemittel enthalten
Entsorgen von Geräten, die
entflammbare Kältemittel enthalten
Kennzeichnen des Geräts mit Schildern
Lagern von Anlagen/Geräten
Lagern von verpackten (unverkauften)
Geräten
Hinweise zu Wartungsarbeiten
Siehe Transportbestimmungen
Siehe nationale Verordnungen
Siehe lokale Vorschriften
Das Gerät muss gemäß den
Anweisungen des Herstellers gelagert
werden.
Die Verpackung muss so konstruiert
sein, dass im Fall eines mechanischen
Schadens des Geräts in der Verpackung
kein Kältemittel auslaufen kann. Die
maximale Anzahl der Geräte, die
zusammen gelagert werden dürfen,
ist durch lokale Regelungen festgelegt.
1.
Überprüfung des Bereichs. Vor
der Ausführung von Arbeiten an
Systemen, die entflammbare Käl
-
temittel enthalten, müssen Sicher-
heitsprüfungen durchgeführt werden,
um sicherzustellen, dass das Risiko
einer Zündung minimiert wird. Vor
der Ausführung von Reparaturarbei-
ten am System, müssen folgende
Vorsichtsmaßnahmen getroffen
werden.
2.
Arbeitsverfahren. Die Arbeiten müssen
unter kontrollierten Bedingungen
ausgeführt werden, um sicherzustellen,
dass während der Ausführung kein
brennbares Gas oder entflammbare
Dämpfe vorhanden sind.
3.
Allgemeiner Arbeitsbereich.
Das Wartungspersonal und
andere Personen, die in diesem
Bereich arbeiten, müssen in die
auszuführenden Arbeiten eingewiesen
werden. Arbeiten in engen Räumen
müssen vermieden werden. Der
Bereich um den Arbeitsplatz muss
abgesperrt werden. Stellen Sie durch
die Überprüfung des entflammbaren
Materials sicher, dass in diesem
Bereich sichere Bedingungen
herrschen.
4.
Überprüfung auf das Vorhandensein
von Kältemittel. Der Bereich muss
vor und während der Arbeiten mit
einem geeigneten Kältemitteldetektor
überprüft werden, um sicherzustellen,
dass der Techniker sich einer
potenziell entflammbaren Atmosphäre
bewusst ist. Stellen Sie sicher, dass
das Leckerkennungssystem für
entflammbare Kältemittel geeignet ist.
Es muss funkensicher, angemessen
abgedichtet und eigensicher sein.
5.
Vorhandensein eines Feuerlöschers.
Müssen Arbeiten mit offener Flamme
an der Kühlanlage oder Teilen von
ihr durchgeführt werden, muss
eine geeignete Feuerlöschanlage
vorhanden sein. Stellen Sie sicher,
dass sich ein Pulver- oder CO2-
Löscher in der Nähe des Füllbereichs
befindet.
6.
Keine Zündquellen. Keine Person,
die Arbeiten an einer Kühlanlage
durchführen, bei denen Rohre, die
entflammbares Kältemittel enthalten
oder enthalten haben, freigelegt
werden, darf Zündquellen so
verwenden, dass das Risiko eines
Brands oder einer Explosion besteht.
Sämtliche Zündquellen müssen sich
in ausreichender Entfernung zum
Installationsort befinden. Dies gilt auch
für die Reparatur, die Entfernung und
Entsorgung bei denen entflammbares
Kältemittel in die Umgebung freigesetzt
werden kann. Außerdem ist Rauchen
verboten. Vor Ausführung der Arbeiten,
muss der Bereich um die Anlage
überwacht werden, um sicherzustellen,
dass keine Risiken durch Zündungen
bestehen. Es müssen „Rauchen
verboten“-Schilder angebracht werden.
7.
Belüfteter Bereich. Stellen Sie sicher,
dass der Bereich im Freien liegt oder
angemessen belüftet ist, bevor Sie in
das System eingreifen oder Arbeiten
mit offener Flamme durchführen.
Die Belüftung muss auch während
der Arbeiten sichergestellt sein.
Die Belüftung muss freigesetztes
Kältemittel sicher verteilen und es
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