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Deutsch
2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und Schutzmaßnahmen
• Hersteller und Benutzer der Anlage / Maschine, an der die Schutzeinrichtung verwendet wird, sind dafür
verantwortlich, alle geltenden Sicherheitsvorschriften und -regeln in eigener Verantwortung abzustimmen
und einzuhalten.
• Die Schutzeinrichtung garantiert in Verbindung mit der übergeordneten Steuerung eine funktionale
Sicherheit, nicht aber die Sicherheit der gesamten Anlage / Maschine. Vor dem Einsatz des Gerätes
ist deshalb eine Sicherheitsbetrachtung der gesamten Anlage / Maschine nach der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG oder nach entsprechender Produktnorm notwendig.
• Die Betriebssanleitung muss ständig am Einsatzort der Schutzeinrichtung verfügbar sein. Sie ist von
jeder Person, die mit der Bedienung, Wartung oder Instandhaltung der Schutzeinrichtung beauftragt
wird, gründlich zu lesen und anzuwenden.
• Die Installation und Inbetriebnahme der Schutzeinrichtung darf nur durch Fachpersonal erfolgen, die
mit dieser Betriebsanleitung und den geltenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
vertraut sind. Die Hinweise in dieser Anleitung sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
• Elektrische Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Sicherheitsvorschriften
der Elektrotechnik und der Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
• Bei Arbeiten am Schaltgerät ist dieses spannungsfrei zu schalten und auf Spannungsfreiheit zu prüfen
und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
• Werden die potentialfreien Anschlüsse der Sicherheitsschaltkontakte mit einer gefährlichen Spannung
fremdgespeist, ist sicherzustellen, dass diese bei Arbeiten an dem Schaltgerät ebenfalls abgeschaltet
werden.
• Das Schaltgerät enthält keine vom Anwender zu wartende Bauteile. Durch eigenmächtige Umbauten
bzw. Reparaturen am Schaltgerät erlischt jegliche Gewährleistung und Haftung des Herstellers.
• Hilfsausgänge dürfen keine sicherheitsgerichteten Funktionen ausführen. Sie sind nicht einfehlersicher
und werden auch nicht durch Testung überprüft.
Für die normenkonforme Auslegung des Sicherheitssystems muss die Anlage von Sachkundigen
in geeigneten Zeitabständen auf korrekte Funktion geprüft werden.
Die Prüfung muss in jederzeit nachvollziehbarer Weise dokumentiert werden.
Bei Nichtbeachtung oder vorsätzlichem Missbrauch entfällt die Haftung des Herstellers.
Sicherheitsschaltgerät