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Unternehmerische Sozialverantwortung
DE
Die INTERSPORT ist Mitglied der BSCI (Business Social Compliance Initiative) mit Sitz in Brüssel. Durch
diese Mitgliedschaft hat sich das Unternehmen INTERSPORT verpflichtet, die BSCI Verhaltensregeln
anzuwenden, was die sozialen Standards in der Wertschöpfungskette betrifft und ist bemüht, eine
stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Werkstätten der Zulieferer zu erreichen. Das
System der BSCI basiert auf 3 Säulen. Die Kontrolle von Verstößen durch ein externes, unabhängiges
Prüfungssystem, die Befähigung der Mitglieder der Wertschöpfungskette durch verschiedene
Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und die Verpflichtung aller Interessensgruppen durch
konstruktiven Dialog in Europa und den Zulieferländern. Unsere sozialen Kontrollen werden von
neutralen, international anerkannten Prüfungsinstanzen durchgeführt, mit dem Ziel, die Einhaltung der
sozialen Standards unserer Zulieferfirmen zu überwachen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.bsci-intl.org.
Normen & Vorschriften
Die Sicherheit des Konsumenten ist die höchste Priorität für unsere ENERGETICS Produkte. Das bedeutet,
dass alle unsere Produkte die nationalen und internationalen rechtlichen Bestimmung erfüllen (z. B. EU
Vorschriften (EC No. 1907/2006) bezüglich der Registrierung, Bewertung, Autorisierung und Begrenzung
von Chemikalien [REACH]).
Dieses Produkt ist CE zertifiziert und wurde von einem international anerkannten
Institut geprüft, ebenso besitzt es das Industriestandard-Zertifikat ISO EN 20957-
1, EN 957-5.
Entsorgung von Elektroschrott (EG Richtlinie 2002/96/EC WEEE):
Alle Produkte mit elektrischen bzw. elektronischen Komponenten müssen mit
dieser Markierung gekennzeichnet sein. Diese Produkte dürfen nicht mit dem
normalen Hausmüll entsorgt werden. Bitte erkundigen Sie sich über die örtlichen
Bestimmungen in Bezug auf deren Entsorgung.
Entsorgung von Batterien (EG Richtlinie 2006/66/EG):
Batterien müssen mit dieser Markierung gekennzeichnet sein und zusätzlich die
chemischen Kennzeichnungen Hg, Cd oder Pb führen, sollten diese Quecksilber,
Kadmium oder Blei über dem in der EG-Richtlinie angeführten Grenzwert
enthalten. Batterien dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
EG Richtlinie 2011/65/EU:
Beschränkung im Gebrauch bestimmter Schadstoffe in elektrischen und
elektronischen Geräten (RoHS).
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