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DE
Die Schutzkleidung erfüllt die grundlegenden Anforderungen für Gesundheitsschutz
und Sicherheit des Anhang II der Verordnung (EU) 2016/425 und der
EN 13688:2013 Schutzkleidung.
Allgemeine Anforderungen:
Die Hinweise dieser Informationsbroschüre zur Anwendung der Schutzkleidung
sind unbedingt zu beachten.
CE-Kennzeichnung: Äußeres Zeichen dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auf-
erlegten Anforderungen der Europäischen Union entspricht.
Die Konformitätserklärung finden Sie unter folgendem Link:
www.engelbert-strauss.com/declaration-of-conformity
Erklärung der Symbole:
Das Herstelldatum beschreibt den Zeitpunkt der Produktion in Bild und Schrift auf dem PO-Label
im Artikel.
Das Fabriksymbol steht bildlich für die Produktion, während die Zahlen für Monat
und Jahr stehen, in dem der Artikel produziert wurde.
Achten Sie auf passende Kleidung (Weite + Länge). Zu enge oder zu weite Bekleidung kann die
Schutzwirkung beeinträchtigen.
Die Schutzkleidung erfüllt zusätzlich die Anforderungen der:
1) Schweißerschutzkleidung nach EN ISO 11611:2015
Schützt den Träger vor kleinen Metallspritzern, vor kurzem Kontakt mit Flam-
men und vor Ultraviolettstrahlen. Bei extremem Schweißen bzw. Flexen muss der
Träger ggf. zusätzlichen Teilkörperschutz tragen. Klassifizierung in: Klasse 1: bietet
Schutz gegen weniger gefährdende Schweißverfahren und Arbeits platz situationen
mit weniger Schweißspritzern und niederer Strahlungswärme. Klasse 2: bietet Schutz
gegen stärker gefährdende Schweißverfahren und Arbeitsplatzsitua tionen mit mehr
Schweißspritzern und stärkerer Strahlungswärme Kennzeichnung A: A1 und/oder A2
(Art der Beflammungsprüfung).
2) Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeiter nach EN ISO 11612:2015
Schützt spezifische Körperregionen von hitzeexponierten Arbeitern gegen kurzzeiti-
gen Kontakt mit Flammen, Hitzestrahlung sowie, gegen Eisenspritzer bzw. Zusam-
menwirkung dieser Gefährdungen.
Code A: Begrenzte Flammenausbreitung (Code A1 oder A2)
Code B: Konvektivhitze (1 gering bis 3 hoch)
Code C: Strahlungshitze (1 gering bis 4 hoch)
Code D: flüssige Aluminiumspritzer (1 gering bis 3 hoch)
Code E: flüssige Eisenspritzer (1 gering bis 3 hoch)
Code F: Kontakthitze (1 gering bis 3 hoch)
Der Träger sollte sich unverzüglich zurückziehen und die Kleidungsstücke vorsichtig
ablegen, wenn die Schutzkleidung von zufälligen Spritzern flüssiger Chemikalien oder
brennbaren Flüssigkeiten beaufschlagt werden sollte, und zwar so, dass die Chemi-
kalie oder Flüssigkeit nicht in Kontakt mit der Haut kommt. Danach muss die Kleidung
gereinigt oder entsorgt werden. Im Fall von Spritzern geschmolzenen Metalls muss
der Träger den Arbeitsplatz sofort verlassen und das Kleidungsstück ablegen. Ver-
brennungsrisiken sind nicht auszuschließen, wenn das Kleidungsstück auf der Haut
getragen wird.
DE
3) Schutzkleidung für Arbeiten unter Spannung mit thermischen
Gefahren durch einen elektrischen Lichtbogen nach
IEC 61482-2 Ed. 1:2009 in Verbindung mit IEC 61482-1-2 Ed. 2:2014
Mit dieser Schutzkleidung werden die thermischen Auswirkungen des elektrischen
Störlichtbogens verhindert, da die Bekleidung nicht entflammt und somit nicht auf der
Haut schmilzt. Die Schutzfunktion ist nur bei einem kompletten Anzug gegeben. Der
vollständige Personenschutz erfordert zudem zusätzlich geeignete Schutzausrüstun-
gen, wie Schutzhelm/Visier, Schutzhandschuhe. Die Kleidung ist keine elektrisch iso-
lierende Schutzkleidung, beispielsweise gemäß EN 50286:1999 „Elektrisch isolierende
Schutzkleidung für Niederspannungsarbeiten“.
Lichtbogenklasse 1: 4kA, 0,5s
Lichtbogenklasse 2: 7kA, 0,5s
4) Antistatische Schutzkleidung nach EN 1149-5:2008
in Verbindung mit EN 1149-3:2004
Ableitfähige Schutzkleidung zu Tragen in Kombination mit ableitfähigen Sicherheits-
schuhen auf ableitfähigem, geerdetem Fußboden. Die antistatische Wirksamkeit
ist nur bei sicherer Erdung der Person/Kleidung z.B. durch antistatisches Schuh-
werk nach EN ISO 20345 mit der Zusatzanforderung A oder Berufsschuhe nach
EN ISO 20347 mit der Zusatzanforderung A gegeben. Die Kleidung muss geschlos-
sen getragen werden. Es ist auf vollständige Bedeckung des Körpers, d.h. auf eine
Kombination mit einer Hose gleichen Schutzniveaus, zu achten. Sie wird in explo-
sionsgefährdeten Bereichen (z.B. Luft-Gas-oder Luft-Staub-Gemischen) eingesetzt,
dient zur Vermeidung zündfähiger Entladungen und darf dort nicht abgelegt werden.
Vor dem Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0 und bei Vorhanden-
sein sehr explosibler Gase/Dämpfe der Explosionsgruppe IIC ist eine spezielle einsatz-
spezifische Risikoanalyse vorzunehmen.
5) Chemikalienschutzkleidung nach EN 13034:2005+A1:2009 Typ 6
Schützt den Träger eine begrenzte Zeit vor geringen Mengen giftiger, ätzender oder
reizender flüssiger Chemikalien. Der Chemikalienkontakt ist auf spritzer- oder trop-
fenförmige Einwirkung beschränkt. Die geprüfte Schutzwirkung bezieht sich aus-
schließlich auf die genannten Chemikalien.
Artikel
63.64.246
63.64.102
63.64.602
70.43.8
70.43.9
Prüfmerkmal
Prüfnorm
Leistungsklasse
Leistungsklasse
Abriebfestigkeit
EN 530
Klasse 6 von 6
Klasse 6 von 6
Höchstzugkraft
EN ISO 13934-1
Klasse 5 von 6
Klasse 5 von 6
Weiterreißfestigkeit
ISO 9073-4
Klasse 3 von 6
Klasse 4 von 6
Durchstichfestigkeit
EN 863
Klasse 2 von 6
Klasse 2 von 6
Penetrationsbeständigkeit
EN 368
H₂SO₄
30%
P3;R3
P3;R3
NaOH
10%
P3;R3
P3;R3
o-Xylen
P3;R2
P3;R1
Butan-1-ol
P3;R3
P3;R2
Nahtfestigkeit
EN ISO 13935-2
Klasse 4 von 6
Klasse 5 von 6
Spraytest (Ganzanzugstest)
EN ISO 17491-4
erfüllt
erfüllt
MM/JJJJ
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