00026555.DOC, Version 2.0
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Flugeinrichtungen sind durch Sachkundige vor jedem Einsatz zu prüfen. Die Prüfung umfasst Sichtprüfung
und Belastungsproben in Bewegung gem. BGV-A2 für elektrische Betriebmittel.
5.1 Rackinstallation
Dieser Verteiler ist für ein 19"-Rack (483 mm) vorgesehen. Bei dem Rack sollte es sich um ein „Double-
Door-Rack“ handeln, an dem sich sowohl die Vorder- als auch die Rückseite öffnen lassen. Das
Rackgehäuse sollte mit einem Lüfter versehen sein. Achten Sie bei der Standortwahl des Verteilers darauf,
daß die warme Luft aus dem Rack entweichen kann und genügend Abstand zu anderen Geräten vorhanden
ist. Dauerhafte Überhitzung kann zu Schäden an des Verteilers führen.
Sie können den Verteiler mit vier Schrauben M6 im Rack befestigen. Werden mehrere Verteiler
übereinander montiert, so ist darauf zu achten, daß zwischen den Geräten mindestens 1 Höheneinheit Luft
bleibt.
Seien Sie vorsichtig beim Einbau des Verteilers in ein Rack. Bauen Sie die schwersten Geräte in den
unteren Teil des Racks ein. Die Frontplatte allein reicht allerdings nicht aus, um einen Verteiler sicher zu
befestigen. Es muß eine gleichmäßige Befestigung durch Boden- und Seitenschienen gewährleistet sein.
5.2 Anschlüsse
5.2.1 Anschluss ans Netz
Zum Netzanschluss benötigen Sie eine Anschlussleitung mit einem 5-poligen 380-400 V 16 A CEE-Stecker.
LEBENSGEFAHR!
Lassen Sie den elektrischen Anschluss nur vom autorisierten Fachhandel ausführen!
5.2.2 Ausgänge
Die Ausgänge gehen über 9 Schutzkontaktsteckdosen.
Über die Ausgangsbuchsen schließen Sie Ihre Verbraucher an. Die maximale Nennleistung beträgt pro
Phase 3680 W. Bitte beachten Sie, dass der maximale Gesamtstrom von 16 A niemals überschritten werden
darf!
5.2.3 Bypass
Zum Durchschleifen von bis zu 16A Drehstrom kann die Ausgangsdose (BYPASS) verwendet werden.
LEBENSGEFAHR!
Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden!
6. REINIGUNG UND WARTUNG
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
1) Alle Schrauben, mit denen das Gerät oder Geräteteile montiert sind, müssen fest sitzen und dürfen nicht
korrodiert sein.
2) An Gehäuse, Befestigungen und Montageort (Decke, Abhängung, Traverse) dürfen keine Verformungen
sichtbar sein.
3) Die elektrischen Anschlussleitungen dürfen keinerlei Beschädigungen, Materialalterung (z.B. poröse
Leitungen) oder Ablagerungen aufweisen. Weitere, auf den jeweiligen Einsatzort und die Nutzung