00027085.DOC Version 2.1
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Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (BGV A2) sind einzuhalten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten
Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine
Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen
werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden.
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt
nach Art und Umfang der in den elektrotechnischen Regeln festgelegten Maßnahmen zu prüfen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrich-
tungen, Anschlussleitungen mit Stecker und bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss müssen
alle drei Monate durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Ihr Fachhändler jederzeit gerne zur Verfügung.
7. TECHNISCHE DATEN
Spannungsversorgung:
230 V AC, 50 Hz ~
Max. Gesamtleistung:
20700 W
Max. Gesamtleistung/Kanal:
3450 W
Max. Nennstrom/Kanal:
15 A
Maße (LxBxH):
650 x 150 x 95 mm
Gewicht:
3 kg
Max. Nutzungsdauer:
10 Jahre
Bitte beachten Sie: Technische Änderungen ohne vorherige Ankündigung und Irrtum vorbehalten.
07.08.2008 ©