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EG-Konformitätserklärung
Gegenstand der Erklärung - Modell, Produktidentifizierung:
Extol® Premium 8894580
Nagellänge 50-90 mm;
Nagelkopfdurchmesser: 6,8-7,7 mm
Nagelschaftdurchmesser: 2,9-3,3 mm
Hersteller Madal Bal a.s. • Bartošova 40/3, CZ-760 01 Zlín • IČO: 49433717
erklärt,
dass der vorgenannte Gegenstand der Erklärung in Übereinstimmung mit allen einschlägigen harmonisierenden
Rechtsvorschriften der Europäischen Union steht:
2006/42 EG; (EU) 2011/65; (EU) 2014/30; (EU) 2014/35
Diese Erklärung wird auf ausschließliche Verantwortung des Herstellers herausgegeben..
Harmonisierte Normen (inklusive ihrer Änderungsanlagen, falls diese existieren),
die zur Beurteilung der Konformität verwendet wurden und auf deren Grundlage die Konformität erklärt wird:
EN ISO 11148-13:2018; EN 60204-1:2018; EN ISO 12100:2010; EN 55014-1:2017; EN 55014-2:2015; EN IEC 63000:2018;
Die Fertigstellung der technischen Dokumentation (2006/42 EG) führte Martin Šenkýř mit Sitz
an der Adresse der Gesellschaft Madal Bal a.s., Průmyslová zóna Příluky 244, 760 01 Zlín, Tschechische Republik, durch.
Die technische Dokumentation (2006/42 EG)
steht an der vogenannten Adresse der Gesellschaft Madal Bal, a.s. zur Verfügung.
Ort und Datum der Herausgabe der EU-Konformitätserklärung:
Zlín 16.03.2020
Im Namen der Gesellschaft Madal Bal, a.s.:
Martin Šenkýř,
Vorstandsmitglied der Gesellschaft
XII. Abfallentsorgung
y
Werfen Sie die Verpackungsmaterialien in entsprechen-
de Sortiercontainer.
y
Der unbrauchbare Nagler und das Ladegerät sind
Elektrogeräte, die nicht in den Hausmüll geworfen wer-
den dürfen, sondern müssen nach der
europäischen Richtlinie (EU) 2012/19 einer
umweltgerechten Entsorgung/Recycling
bei entsprechenden Sammelstellen abge-
geben werden, weil sie umweltgefähliche
Stoffe enthalten. Entfernen Sie den Gasbehälter und
den Li-Ionen-Akku aus dem Nagler, bevor Sie ihn zur
umweltgerechten Entsorgung übergeben.
y
Vor der Entsorgung des Naglers muss die Batterie aus
dem Gerät entfernt werden. Diese darf ebenfalls nicht
als Hausmüll entsorgt werden, sondern
muss zur umweltgerechten Entsorgung an
einer Batteriesammelstelle separat abge-
geben werden (Richtilinie 2006/66 EG),
weil sie umweltgefähliche Stoffe enthält.
Informationen über Sammelstellen erhalten Sie beim
Händler oder bei dem Gemeindeamt.
ENTSORGUNG DES GASBEHÄLTERS
y
Der Gasbehälter ist ein gefährlicher Abfall, der nicht in
den Hausmüll geworfen, verbrannt usw. werden darf,
sondern an einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle
abgegeben wird. Der Behälter kann brennbares Restgas
enthalten oder unter Druck stehen und einen Brand
oder eine Explosion verursachen. Informationen über
Sammelstellen erhalten Sie beim Händler oder bei dem
Gemeindeamt.