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Unterbrechung der Stromversorgung gewährleisten werden
kann.
3. Die Halterung muss mit den beiden mitgelieferten
Schrauben an einer Deckenkonstruktion befestigt werden, die
mindestens 30 kg tragen kann. Mindestens 30 mm der Schrau-
benlänge müssen in die Halterung eingeschraubt werden. Bei
der Montage an einer Deckenanschlussdose ist darauf zu ach-
ten, dass der Lüfter ausreichend befestigt ist, um ein Lockern
oder Verdrehen zu verhindern.
4. Der elektrische Anschluss des Ventilators muss “geer-
det” werden (das Erdungskabel des Ventilators muss mit dem
Erdungsnetz der Anlage verbunden sein), um Stromflüsse zu
vermeiden, die für Personen gefährlich sein können.
5. Schließen Sie das Netzteil des Lüfters nicht an Dim-
mer, Potentiometer oder Lichtschalter an, da dies zu Fehl-
funktionen des Lüfters führt und/oder den Motor beschädigt.
Für den Stromanschluss ist ein Trennschalter einzubauen, der
den Installationsvorschriften entspricht. Dieser wird an den
Netzklammern angebracht, um die Unterbrechung sämtlicher
Pole zu gewährleisten und soll bei Überspannungkategorie III
die Abschaltung der Pole veranlassen. Verwenden Sie die Steu-
erung des Lüfters nur, um ihn ein- oder auszuschalten.
6. Es wird empfohlen, diese Art von Ventilatoren nicht zu-
sammen und gleichzeitig mit Gasinstallationen im selben Raum
zu verwenden.
7. Der Ventilator darf sich nicht bewegen und muss vor
dem Wechsel der Drehrichtung zum Stillstand gekommen sein.
Dadurch werden Schäden am Motor und an der Steuereinheit
vermieden.
8. Bringen Sie nichts in eine Position, in der die Blätter des
Ventilators während der Bewegung getroffen werden könn-
ten, da dies zu Personenschäden führen könnte, die Blätter
beschädigen könnte und die Ruhelage des Geräts verringern
könnte, was zu Vibrationen und Wackeln führen könnte.
9. Nach der Montage des Lüfters ist darauf zu achten, dass
alle Befestigungen sicher und fest angezogen sind, um Geräus-
che durch lockere Bauteile zu vermeiden.
10.Durch die Bewegung des Lüfters können sich bestimm-
te Befestigungen lösen. Alle Befestigungen müssen mindestens
zweimal jährlich auf ausreichende Festigkeit geprüft werden.
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