1.8.
INFORMATIONEN ZUM GERÄUSCHPEGEL UND ZU DEN VIBRATIONEN
Die angegebenen Emissionspegel sind nicht unbedingt als sichere Arbeitspegel zu betrachten.
Es besteht zwar eine Korrelation zwischen Emissionspegeln und Expositionspegeln, doch
kann diese nicht dazu herangezogen werden, um zuverlässig zu bestimmen, ob weitere
Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind.
Faktoren, welche die tatsächliche Exposition des Arbeitnehmers beeinfl ussen, sind die Dauer
der Exposition, die Eigenschaften der Arbeitsumgebung und weitere Geräuschquellen (in der
näheren Umgebung befi ndliche andere Maschinen oder ablaufende Arbeitsprozesse). Darüber
hinaus können die zulässigen Expositionspegel von Land zu Land verschieden sein.
Die vorliegenden Informationen versetzen den Betreiber der Maschine jedoch in jedem Fall in
die Lage, die Gefahren und Risiken am besten zu beurteilen.
GEFAHR - ACHTUNG
ES IST RATSAM, EINEN GEHÖRSCHUTZ WIE GEHÖRSCHUTZKAPSELN ODER
-STÖPSEL ZU TRAGEN.
Vibrationen
Der gewichtete Effektivwert der Beschleunigung des Hand-Arm-Systems bei normalen
Schneidarbeiten mit ordnungsgemäß geschärften Sägebändern beträgt weniger als 2,5 m/
s2.
Die Messungen wurden nach UNI EN ISO 5349-1 und 5349-2 durchgeführt.
GEFAHR - ACHTUNG
DIE VIBRATIONEN WÄHREND DES TATSÄCHLICHEN GEBRAUCHS DER
MASCHINE KÖNNEN VON DEN ANGEGEBENEN WERTEN ABWEICHEN, DA DER
GESAMTVIBRATIONSWERT VON DER VERWENDUNGSWEISE DER MASCHINE
ABHÄNGT.
DAHER MÜSSEN DIE AM BESTEN GEEIGNETEN SICHERHEITSMASSNAHMEN
ZUM SCHUTZ DES BEDIENERS AUF GRUNDLAGE EINER SCHÄTZUNG DER
AUSSETZUNG UNTER REALEN GEBRAUCHSBEDINGUNGEN FESTGELEGT
WERDEN.
1.9.
INFORMATIONEN ZUR ELEKTROMAGNETISCHEN VERTRÄGLICHKEIT
Die elektromagnetischen Emissionen der Maschine überschreiten nicht die für die vorgesehenen
Einsatzbedingungen von den Normen festgelegten Grenzwerte.
Die Prüfungen wurden gemäß den Normen EN 55014-1 und EN 55014-2 vorgenommen.
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