DE/AT/CH
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Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den
Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/
EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt ge-
sammelt werden und einer umweltgerech-
ten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeauffor-
derung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist
alternativ anstelle Rücksendung zur Mit-
wirkung bei der sachgerechten Verwertung
im Falle der Eigentumsaufgabe verpflich-
tet. Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen werden, die
eine Beseitigung im Sinne der nationalen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze
durchführt. Nicht betroffen sind den Altgerä-
ten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel
ohne Elektrobestandteile.
Anleitung_LB4_4171183.indb 49
16.09.11 10:07