Original Betriebsanleitung Exzenterschneckenpumpe F 550 und Hygienepumpe F 560
9/68
DEU
TSCH
2.5
Arbeiten im explosionsgefährdeten Bereich
Achtung!
EG-Baumusterprüfbescheinigung bzw. Konformitätsbescheinigung
beachten.
Die Pumpe darf im explosionsgefährdeten Bereich nicht ortsfest
eingesetzt werden.
Explosionsgefahr!
Im explosionsgefährdeten Bereich nur explosionsgeschützte Elekt-
romotoren mit Zulassung für Kategorie 2 (ZONE 1) oder Druckluft-
motoren verwenden.
Beim Fördern brennbarer Flüssigkeiten der Explosionsgruppe IIB
nur Pumpen verwenden, die für den Einsatz in Kategorie 2 (ZONE
1) zugelassen sind.
Werden die Motoren zusammen mit der Pumpe betrieben, ist ein
umfassender und eindeutiger Potentialausgleich unerlässlich (Er-
dung)
Leitfähigen Schlauch (leitfähiges Rohrleitungssystem) mit leitfähiger
Einbindung der Schlauchverschraubungen und den angeschlosse-
nen Armaturen verwenden (R<10
6
Ohm).
Den elektrischen Motor mit einem explosionsgeschützten Stecker
oder über einen explosionsgeschützten Klemmkasten anschlie-
ßen.Befindet sich die Steckdose bzw. der Klemmkasten eindeutig
außerhalb des explosionsgefährdeten Bereiches, kann auf Explosi-
onssicherheit an der Anschlussstelle verzichtet werden.
Als Potentialausgleich muss eine elektrisch leitende Verbindung
zwischen Motor und Pumpe nach DIN EN 60079-0 und
DIN EN 60079-14 hergestellt werden.
Die Exzenterschneckenpumpe so anordnen, dass keine Reib- und
Schlagfunken entstehen und die Betriebsbedingungen einen gefahr-
losen Betrieb gewährleisten.
Reparaturen an explosionsgeschützten Motoren dürfen nur vom
Hersteller oder einer hierfür autorisierten Werkstatt vorgenommen
werden.
Beim Fördern nicht leitfähiger Flüssigkeiten besteht die Möglichkeit,
dass die geförderte Flüssigkeit elektrostatisch aufgeladen wird.
Achten Sie darauf, dass dadurch bedingte Zündgefahren nicht auf-
treten.
Der Ex-geschützte Motor, das Getriebe und die Kupplung müssen
sich außerhalb des ortsbeweglichen Gefäßes befinden.
Der verwendete Schlauch muss ausreichend leitfähig sein (siehe
TRbF 50 Anhang B).
Beachten Sie bei der Installation und beim Betrieb die TRbF (Tech-
nische Richtlinien "brennbare Füssigkeiten") und die Explosions-
schutz-Richtlinien der BG Chemie.
Alle Motoren gemäß den gesetzlichen / länderspezifischen Bestim-
mungen und Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig überprüfen
(in Deutschland z. B. DGUV Vorschrift 3).
Brandgefahr!
Beim Fördern brennbarer Flüssigkeiten der Explosionsgruppe IIB
nur Pumpen verwenden, die für den Einsatz in Kategorie 2 (ZONE 1)
zugelassen sind.