Garantie & Garantiepolice
Falls sich ein Teil aufgrund eines
Herstellungsfehlers innerhalb der Garantiezeit als
defekt herausstellen sollte, wird Husqvarna Outdoor
Products über seine autorisierten
Wartungstechniker kostenlos Reparaturarbeiten
ausführen oder Teile auswechseln lassen. Dies gilt
unter folgenden Voraussetzungen:
a)Der Fehler wird direkt dem autorisierten service
center gemeldet.
b)Ein Kaufnachweis kann vorgelegt werden.
c)Der Fehler läßt sich nicht auf einen Mißbrauch, eine
Vernachlässigung oder eine falsche Einstellung durch
den Benutzer zurückführen.
d)Der Fehler läßt sich nicht auf normale Abnutzung
zurückführen.
e)Die Maschine wurde nicht von einer von
Husqvarna Outdoor Products nicht autorisierten
Person gewartet oder repariert,
auseinandergenommen oder daran
herumgebastelt.
f) Die Maschine wurde nicht vermietet.
g)Die Maschine ist noch Eigentum des
ursprünglichen Käufers.
h)Die Maschine wurde nicht kommerziell verwendet.
* Diese Garantie stellt eine Ergänzung der
gesetzlichen Rechten des Kunden dar und schränkt
diese auf keine Weise ein.
Nachfolgend wird aufgelistet, was nicht unter
Garantie fällt oder wodurch die Garantie ungültig
wird. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die in
der Bedienungsanleitung angegebenen
Anweisungen sorgfältig durchzulesen und genau zu
verstehen, wie die Maschine betrieben und gewartet
wird:
Fehler, die nicht von der Garantie gedeckt sind:
* Fehler, die dadurch entstanden sind, daß ein
anfänglicher Defekt nicht sofort gemeldet wurde.
* Fehler, die durch einen plötzlichen Stoß entstanden
sind.
* Störungen aufgrund eines unsachgemäßen
Gebrauchs der Maschine und Nichtbeachtung der
in der Bedienungsanleitung angegebenen
Anweisungen und Empfehlungen.
* Maschinen, die vermietet werden, werden von
dieser Garantie nicht gedeckt.
* Folgende Teile werden als Verschleißteile
angesehen, deren Nutzungsdauer von einer
regelmäßigen Wartung abhängt. Diese Teile fallen
normalerweise nicht unter die Garantie: Nylonschnur,
Spule und Leitung
*
Vorsicht!
Alle Garantieansprüche entfallen, wenn Fehler ganz oder
teilweise, direkt oder indirekt durch den Einbau von
Ersatzteilen oder zusätzlichen Teilen verursacht wurden,
die nicht von Husqvarna Outdoor Products hergestellt oder
zugelassen wurden. Dasselbe trifft für modifizierte
Maschinen zu.
Umweltinformation
• Beim Entsorgen von nicht mehr zu
gebrauchenden Produkten muß die Umwelt
berücksichtigt werden.
• Falls erforderlich, setzen Sie sich bitte mit Ihrer
örtlichen Behörde in Verbindung. Diese kann
Ihnen Einzelheiten zur Entsorgung mitteilen.
BATTERIENENTSORGUNG
•
Die Batterie muß zu einer zugelassenen
Kundendienststation oder Ihrer örtlichen
Recyclingstation gebracht werden.
•
Nicht mehr verwendbare Batterien dürfen
NICHT mit dem Hausmüll entsorgt werden.
•
Die Batterie darf NICHT in Gewässern
entsorgt werden.
•
Blei-/Säurebatterien können
umweltschädigend sein und müssen deshalb
über eine zugelassene Recyclingstation
gemäß europäischer Vorschriften entsorgt
werden.
•
Nicht vebrennen.
Das Symbol auf dem Produkt bzw. auf der
Produktverpackung gibt an, dass dieses Produkt
nicht als Hausmüll behandelt werden darf. Zur
Entsorgung ist es an einen entsprechenden
Recycling-Punkt für elektrische und elektronische
Geräte zu bringen. Durch die umweltgerechte
Entsorgung dieses Produkts tragen Sie dazu bei,
potentielle Folgeschäden an der Umwelt und
Gesundheitsschäden zu verhindern. Ausführlichere
Informationen über das Recycling dieses Produkts
erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem Stadt- oder
Gemeinderat, den für die Hausmüllentsorgung
zuständigen Behörden oder dem Geschäft, in dem Sie
dieses Produkt gekauft haben.
Wartungsempfehlungen
• Ihr Produkt ist durch ein silberfarbiges und schwarzes Produkttypenschild gekennzeichnet.
• Ihr Gerät sollte mindestens alle 12 Monate gewartet werden; häufiger, wenn es professionell eingesetzt
wird.
DEUTSCH - 3