Für Ihre Sicherheit
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2.4 Persönliche
Schutzausrüstung
Einige Arbeiten erfordern eine Schutzausrüstung. Diese Schutzausrüstung
muss Ihnen vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden.
Tragen Sie während der Arbeit immer
geeignete Schutzkleidung.
eine Schutzbrille beim Betrieb und bei der Reinigung der Maschine
Schutzhandschuhe aus nicht leitendem Material, z.B. Gummi.
rutschhemmendes, geschlossenes Schuhwerk, um einen sicheren
Stand zu gewährleisten.
eine Schutzschürze.
2.5 Elektrische Sicherheit nach DIN VDE 0701-0702/EN60204-1
Abb. 2-1 Plakette
EN60204-1
Alle unsere elektrischen Maschinen werden vor der ersten Inbetriebnahme
sowie nach einer Änderung oder Instandsetzung in unserem Werk nach
den elektrotechnischen Regeln der DIN VDE 0701-0702/EN 60204-1 auf
ihre elektrische Sicherheit durch eine Elektrofachkraft geprüft und mit einer
Prüfplakette ausgezeichnet (Abb. 2-1).
Die Prüfplakette gibt an, wann die nächste Wiederholungsprüfung gemacht
werden muss.
Prüffristen
Die Prüffrist für elektrische Maschinen und Anlagen, die in Schlachthöfen
und Zerlegebetrieben eingesetzt werden, beträgt sechs Monate.