Wartung und Instandhaltung
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6.3 Wartung
6.3.1 Jährlich vorgeschriebene Inspektion von Betäubungsgeräten
Nach der Betriebssicherheitsverordnung und der
Unfallverhütungsvorschrift ist der Betreiber eines Schlachthofes
verpflichtet, alle elektrischen Betäubungsgeräte mindestens einmal
jährlich auf die Anforderungen der deutschen
Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV) zu überprüfen.
Service
Die jährlich vorgeschriebene Inspektion wird im Werk der FREUND
Maschinenfabrik durch eine Elektrofachkraft im Sinne der UVV
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ durchgeführt.
Wir bieten Ihnen die komplette Inspektion mit Inspektionsprotokoll und
Prüfplakette. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Ihnen kostenpflichtig für
die Zeit der Inspektion ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie an der Durchführung der Inspektion interessiert sind, wenden
Sie sich an unseren Verkauf. Die Anschrift und Telefonnummer finden Sie
vorne im Impressum.
6.3.2 Elektrische
Wiederholungsprüfung
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel“ und der Betriebssicherheitsvorschrift ist der Betreiber
verpflichtet, alle elektrischen Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ihre
elektrische Sicherheit zu prüfen.
Prüffristen
Die Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen
Maschinen und Anlagen, die in Schlachthöfen und Zerlegebetrieben
eingesetzt werden, müssen nach DIN VDE 0701-0702/EN 60204-1 alle
sechs Monate durchgeführt werden.
Die elektrische Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft im Sinne der
UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ oder durch eine
elektrotechnisch unterwiesene Person durchgeführt werden.
Wir empfehlen Ihnen, die durchgeführten Prüfungen und Ergebnisse in
einem Prüfbuch zu dokumentieren. Dadurch können Sie jederzeit
nachweisen, dass Ihre Maschinen und Anlagen ordnungsgemäß geprüft
wurden.
Service
Sie haben die Möglichkeit, die Wiederholungsprüfung im Werk der
FREUND Maschinenfabrik durchführen zu lassen. Wir bieten Ihnen eine
komplette elektrische Prüfung mit Inspektionsprotokoll und Prüfplakette.
Wenn Sie an der Wiederholungsprüfung bei uns im Werk oder durch
einen Servicetechniker vor Ort interessiert sind, wenden Sie sich an
unseren Verkauf. Die Anschrift und Telefonnummer finden Sie vorne im
Impressum.