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Die vom Hersteller angegebene Lebensdauer der Lampe darf niemals überschritten werden. Führen Sie
deshalb Buch über die Betriebsstunden der Lampe und ersetzen Sie die Lampe rechtzeitig!
Ausgebaute Leuchtmittel in einem splittergeschützten Behälter aufbewahren und fachgerecht entsorgen!
Die verwendete Lampe erreicht Temperaturen von bis zu 600° C.
Vor dem Wechseln der Lampe diese unbedingt erst abkühlen lassen (ca. 10 Minuten) und das Gerät
allpolig von der Netzspannung trennen (Netzstecker ziehen).
Vermeiden Sie es, den Glaskörper mit bloßen Händen zu berühren. Beachten Sie auch unbedingt die Hin-
weise des Lampenherstellers.
Setzen Sie keine Lampen mit einer höheren Leistungsangabe ein. Lampen mit einer höheren Leistung ent-
wickeln höhere Temperaturen, für die das Gerät nicht ausgelegt ist. Bei Zuwiderhandlungen erlischt die Ga-
rantie.
Vorgehensweise:
Schritt 1:
Lösen Sie die Imbusschrauben der Linse.
Schritt 2:
Entfernen Sie die Linse.
Schritt 3:
Lösen Sie die Befestigungsschrauben des Reflektors und entfernen Sie ihn.
Schritt 4:
Wird eine defekte Lampe ausgetauscht, entfernen Sie zunächst die defekte Lampe aus dem
Lampenhalter.
Schritt 5:
Setzen Sie die Lampe vorsichtig in den Lampenhalter ein.
Schritt 6:
Setzen Sie den Reflektor wieder auf.
Schritt 7:
Setzen Sie die Linse wieder auf.
Schritt 8:
Ziehen Sie die Imbusschrauben fest.
Entfernen Sie die Transportsicherung (Gummis) an den Dichros.
Schalten Sie das Gerät niemals ein, ohne vorher alle Abdeckungen geschlossen zu haben!
Überkopfmontage
LEBENSGEFAHR!
Bei der Installation sind insbesondere die Bestimmungen der BGV C1 (vormals VBG 70)
und DIN 15560 zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel
ausgeführt werden!
Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz,
erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden.