Installations-, Bedienungs- und Wartungsanleitung
für Glastür-Funkschlösser PRIME OFFICE 2170 (DIN EN 179)
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0-45648-3E-0-0, modif. 1, sheet 17/20, Mod. No. G24578, www.g-u.com 01/2011
9.3 Wartung
Der ordnungsgemäße Zustand und die einwandfreie Funktion des Verschlusssystems sind mindestens monatlich zu überprüfen und
sicherzustellen.
Die Betätigungskräfte zum Freigeben des Fluchttürverschlusses sind mit einem Kraftmesser zu messen und aufzuzeichnen. Sie dürfen sich
im Vergleich zu den bei der Erstinstallation aufgezeichneten Betätigungskräften nicht wesentlich geändert haben.
Weiterhin sind die Beschlagsteile auf festen Sitz und Verschleißerscheinungen zu prüfen. Falls erforderlich Befestigungsschrauben
nachziehen und verschlissene Bauteile von einem Fachbetrieb austauschen lassen.
Es ist sicherzustellen, dass die Sperrgegenstücke nicht blockiert oder verstopft sind. Außerdem ist zu überprüfen, dass sämtliche Bauteile der
Türe weiterhin der Auflistung der ursprünglich mit der Anlage gelieferten zugelassenen Bauteile entsprechen und nachträglich keine
zusätzlichen Verriegelungsvorrichtungen hinzugefügt wurden.
Die Verschlüsse und alle Verschlussstellen sind mindestens einmal jährlich – je nach Beanspruchung oder Vorgabe auch öfter – mit
nichtharzendem und säurefreiem Schmiermittel zu fetten (z.B. LUMO Spezialfett 8559/1 von Gmelin). Die Fallenrückseite des
Fallenriegels ist mindestens 1x jährlich zu fetten.
Das Funkschloss PRIME OFFICE 2170 wird mit einer speziellen 3,6V AA Batterie betrieben welche für ca. 150.000 Betätigungen im
Dauerbetrieb ausgelegt ist. Um eine sichere Funktion des Schlosses zu gewährleisten ist die Batterie bei Erreichen eines der beiden
Batteriewarnlevel (siehe Kap. 3) oder aber nach 2 Jahren zu wechseln (zugelassene Batterien siehe Kapitel 1.1 Technische Daten
Spannungsversorgung).
9.4 Reinigung
Die Schlossabdeckungen ausschließlich mit einem weichen Tuch und milden, pH-neutralen Reinigungsmitteln in verdünnter Form reinigen.
Niemals aggressive, säurehaltige Reiniger oder Scheuermittel bzw. Reinigungsmittel mit korrosionsfördernden Bestandteilen verwenden.
9.5 Informations- und Instruktionspflichten
Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen den Fachhändlern, Schlüsseldiensten,
Architekten, Planern, Verarbeitern oder Benutzern folgende Unterlagen und Dienste auf Anforderung zur Verfügung:
- Kataloge, Prospekte, Ausschreibungstexte, Angebotsunterlagen,
- DIN EN 12209, DIN 18251, DIN 18252, DIN EN 179, etc. (Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, Berlin),
- Anleitung für die Montage, Bedienung und Wartung,
- Beratung durch uns bzw. durch unseren Außendienst.
- Zur Auswahl von Schlössern sowie zur Montage, zur Bedienung und zur Wartung sind
Architekten und Planer gehalten, alle erforderlichen Produktinformationen von uns anzufordern und zu beachten,
Fachhändler gehalten, die Produktinformationen und Hinweise in den Katalogen zu beachten und insbesondere alle erforderlichen
Anleitungen von uns anzufordern und an die Verarbeiter weiterzugeben,
Verarbeiter gehalten, alle Produktinformationen zu beachten und insbesondere Bedienungs- und Wartungsanleitungen von uns
anzufordern und an die Auftraggeber und Benutzer weiterzugeben.