GEBRAUCH UND WARTUNG
DEUTSCH
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cod. G19502491
2.0 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
GEFAHR
: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Durchführung
der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und Todesgefahr
oder Langzeitrisikos für die Gesundheit
entstehen
.
ACHTUNG
: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Durchführung
der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und Todesgefahr
oder Langzeitrisikos für die Gesundheit
entstehen können
.
VORSICHT
: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Durchführung
der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden
entstehen können
.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an die
Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfirma. Die
Herstellerfirma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen
nicht beachtet werden.
Allgemeine Vorschriften
1)
Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt und
an der Sämaschine angebracht sind.
2)
Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den Hinweisen
geben in knapper Form Anweisungen zur Vermeidung von
Unfällen.
3)
Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
4)
Niemals sich bewegende Teile anfassen.
5)
Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abgestelltem
Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt werden.
6)
Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
7)
Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter
Maschine von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem
Personal oder von Personal, das sich nicht in einwandfreiem
Gesundheitszustand befindet, führen zu lassen.
8)
Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf ihre
Unversehrtheit prüfen.
9)
Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen, daß
sich im Wirkungskreis derselben keine Personen, insbesondere
Kinder und Haustiere aufhalten und daß man über eine optimale
Sicht verfügt.
10) Geeignete Arbeitskleidung tragen. Flatternde Kleidungsstücke
sind absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich drehenden
und bewegenden Teilen der Maschine verfangen können.
11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen und
deren Funktionen vertraut zu machen.
12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle
Schutzvorrichtungen vollständig, angebracht und in
Sicherheitsposition sind.
13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten, die in
der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und ohne
Behälterabdeckungen ist streng verboten.
15) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die Hubvorrichtung
angekuppelte Gerät absenken, den Motor abstellen, die
Feststellbremse ziehen und den Zündschlüssel aus der
Steuertafel ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand den
Chemikalien nähern kann.
16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die Stützfüsse
unter der Sämaschine entfernt wurden, die richtige Montage und
Einstellung der Sämaschine prüfen; den perfekten
Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen, daß die
Verschleißteile sich in gutem Zustand befinden.
18) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrposition
zu bringen und es sind die Stützfüsse abzusenken.
19) Immer bei guter Sicht arbeiten.
20) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung von
erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem
Fachpersonal durchzuführen.
Schlepperanschluß
21) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen
entsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen
Schlepper mit geeigneter Zugkraft und Konfiguration ankuppeln.
22) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem
Anschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.
23) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. Dieser Bereich
ist eine Gefahrenzone.
24) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größte
Aufmerksamkeit geboten.
25) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und den
Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen zu
betätigen (Abb. 5).
26) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor und
eingeschalteter Kardanwelle zwischen Schlepper und Gerät zu
treten (Abb. 5). Man darf sich nur zwischen die Teile begeben,
nachdem die Standbremse betätigt und die Räder mit einem
Keil oder Stein geeigneter Größe abgesichert wurden.
27) Der Anschluss einer Zusatzaus-rüstung am Schlepper führt zur
Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daher Frontballast
anzubringen, um das Gewicht auf den Achsen auszugleichen.
Die Übereinstimmung der Schlepper-leistung mit dem Gewicht,
das die Sämaschine auf die Dreipunkte-Kupplung überträgt,
prüfen. Im Zweifelsfall den Hersteller des Schleppers zu Rat
ziehen.
28) Das zulässige Achshöchst-gewicht, das bewegbare
Gesamtgewicht sowie die Transport- und Straßen-
verkehrsordnung beachten.
fig. 6
fig. 5
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