GEBRAUCH UND WARTUNG
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cod. G19503220
DEUTSCH
3.1.2 ABKUPPELN SÄMASCHINE-AUSRÜSTUNG
GEFAHR
Das Abkuppeln der Säemaschine vom Schlepper ist ein sehr
gefährlicher Eingriff. Dieser Eingriff muss bei abgestelltem
Schleppermotor, gezogener Standbremse und auf dem Boden
aufl iegender Ausrüstung ausgeführt werden. Deshalb ist bei
der Durchführung dieses Eingriffes größte Vorsicht geboten
und es sind die entsprechenden Anweisungen genau zu
befolgen.
Für ein korrektes Abkuppeln der Säemaschine ist es wichtig, daß
dieser Eingriff auf ebenem Boden durchgeführt wird.
1) Die Stützfüsse absenken (B, Abb. 9).
2) Die Säemaschine langsam absenken, bis sie vollständig auf
dem Boden aufl iegt.
3)
Den dritten Punkt lockern und abkuppeln; darauf den ersten
und zweiten Punkt abkuppeln
(1, Abb. 6).
0,2 T
Z
T
i
s1
s2
d
M
s2 = 700 mm
fi g. 10
3.2 STABILITÄT VON SÄMASCHINE-SCHLEPPER BEIM
TRANSPORT
Wenn eine Sämaschine an den Schlepper angekuppelt wird, und
somit gemäß Straßenverkehrsordnung zu einem Teil des Schlep-
pers wird, kann die Stabilität der Einheit Schlepper-Sämaschine
schwanken und zu Schwierigkeiten beim Fahren oder bei der
Arbeit führen (Aufbäumen oder Schleudern des Schleppers). Das
Gleichgewicht kann wiederhergestellt werden, indem das Vor-
derteil des Schleppers mit Ballast versehen wird, um das auf die
beiden Achsen des Schleppers einwirkende Gewicht ausreichend
gleichmäßig zu verteilen.
Für die Arbeit unter sicheren Bedingungen sind die Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung zu beachten, die vorschreiben, dass
mindestens 20% des alleinigen Schleppergewichtes auf der Vor-
derachse lasten muss und dass das auf den Armen des Hubwerks
lastende Gewicht nicht über 30% des Schleppergewichts liegen
darf. Diese Betrachtungen sind in den nachstehenden Formeln
zusammengefasst:
Z > [M x (s1+s2)]-(0.2 x T x i)
(d+i)
Die Symbole haben folgende Bedeutung (zur Bezugnahme siehe
Abb. 10):
M
(Kg) Bei Vollast auf dem Hubwerk lastendes Gewicht (Leer-
g Kilogramm, siehe cap. 1.4 Identifi zierung).
T
(Kg) Schleppergewicht.
Z
(Kg) Gesamtgewicht des Ballasts.
i
(m) Achsstand des Schleppers, d.h. horizontaler Abstand
zwischen den Schlepperachsen.
d
(m) Horizontaler Abstand zwischen dem Schwerpunkt des
Ballasts und der Vorderachse des Schleppers.
s1
(m) Horizontaler
Abstand
zwischen
dem
minderwertigen
Be-
festigungspunkt der Ausrüstung und der hinteren Welle
des Traktors (Ausrüstung gestützt zu Boden).
s2
(m)
Horizontaler Abstand zwischen dem barycentre der
Ausrüstung und dem minderwertigen Befestigungspunkt
der Ausrüstung (Ausrüstung gestützt zu Boden).
Das Ballastgewicht, das gemäß der Formel erforderlich ist, ist als
Mindestballast für die Teilnahme am Straßenverkehr anzusehen.
Wenn es aus Leistungsgründen des Schleppers oder zwecks bes-
serer Trimmlage der Sämaschine bei der Arbeit erforderlich sein
sollte, das Ballastgewicht zu erhöhen, ist das Schlepperhandbuch
bezüglich des maximalen Ballastgewichtes zu konsultieren. Falls
die Formel zur Berechnung des Ballastes zu einem negativen
Ergebnis führt, ist kein zusätzliches Gewicht anzubringen. Auf
jeden Fall ist es unter Beachtung der Grenzwerte des Schleppers
möglich, eine geeignete Anzahl von Gewichten anzubringen, um
eine bessere Stabilität beim Fahren zu gewährleisten.Sicherstel-
len, dass die Schlepperreifeneigen-schaften für die Belastung
geeignet sind.
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