GEBRAUCH UND WARTUNG
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cod. G19503220
DEUTSCH
3.9 LADETRITTBRETT
Der Gebrauch des zum Beladen (und zur Trichterinspektion rif.
Abb. 34) dienenden Trittbrettes ist nur bei stehender Sämaschine
zulässig, die Räder und der Standfuß müssen auf ebenem und
stabilem Boden (vorzugsweise Zementboden) aufgestützt sein.
Sicherstellen, dass der Stützfuß mit Hilfe des dafür vorgesehe-
nen Sicherheitssplints blockiert ist. An der Sämaschine können
sich je nach Modell einer oder mehrere Stützfüße befi nden. Die
Zugangsleiter zum Trittbrett muss während der Arbeit auf dem
Trittbrett zusammengeklappt sein, so dass es nicht mehr zugän-
glich ist.
3.10 HINTERE SAATGUTABDECKEGGE
Auf den oberen Federmuttern (B, Abb. 35) der Schenkel wird der
Arbeitsdruck erhöht bzw. verringert. Werden zusätzlich auch die
unteren Muttern (C) eingestellt, wird auch die Arbeitstiefe verändert.
Das parallelogrammförmige Gelenk ermöglicht eine hervorragende
Anpassung der fl exiblen Spitzen der Eggen an die Unebenheiten
des Bodens.
3.11 REIFENDRUCK
Die gelisteten Werte wurden vom Hersteller bei voller Belastung
geliefert. Im Allgemeinen und bei unzureichend vorbehandelten
Böden empfi ehlt sich ein etwas niedrigerer Druckwert, damit die
Unebenheiten des Bodens ausgeglichen und eine gleichmäßige
Ausbringung des Saatgutes gewährleistet wird. Der Reifendruck
ist in Kapitel 1.3 TECHNISCHE DATEN gelistet.
fi g. 34
fi g. 35
B
C
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