Originalbetriebsanleitung 11/2014
GHOST EPAC
DE
E-HYBRIDE ANDASOL & ANDASOL X
E-HYBRIDE TERU & TERU FS
82
18 Anhang
18.1 Gewährleistung
Für Ihr EPAC gilt grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungs-
frist von zwei Jahren. Wenn innerhalb dieser Frist an Ihrem EPAC ein Mangel auf-
treten sollte, wenden Sie sich bitte an den Fahrradfachhändler, bei dem Sie Ihr
EPAC gekauft haben.
18.2 Garantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gibt die Firma GHOST-Bikes eine
Haltbarkeitsgarantie von insgesamt fünf Jahren, sofern Sie als Endkunde die dem
EPAC beiliegende Garantiekarte ausgefüllt an die Firma GHOST-Bikes einsenden.
Alternativ kann auch eine Online-Registrierung auf der GHOST-website erfolgen.
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kauf des EPACs durch Sie als Endkunden beim
Fahrradfachhändler. Wird die Garantiekarte nicht an die Firma GHOST-Bikes ein-
gesendet bzw. das EPAC nicht online registriert, kommt keine Garantie zustande.
Die Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Die Garantie bezieht sich nur auf den Rahmenaufbau und nicht auf die Lackierung
und das Dekor.
Garantieansprüche bestehen nicht:
bei Mängeln und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Vorgaben
und Hinweise in der Betriebsanleitung nicht eingehalten wurden.
bei Mängeln und Schäden, die auf höhere Gewalt, Unfall, unsachgemäßen
Gebrauch, nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen, mangelnde
Wartung / Pflege oder Verschleiß zurückzuführen sind.
bei Mängeln und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass beim Aus-
tausch von Teilen unzulässige Ersatzteile verwendet wurden.
bei Änderungen am Produkt ohne vorherige Zustimmung seitens der Firma
GHOST-Bikes, soweit Mängel bzw. Schäden darauf zurückzuführen sind.
In einem Reklamationsfall innerhalb der genannten Garantiezeit, jedoch außer-
halb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wird nur der defekte Rahmen repa-
riert oder ersetzt. Kosten für einen etwa notwendigen Umbau von Komponenten
bzw. für den Versand eines Rahmens innerhalb des genannten Zeitraums werden
nicht übernommen bzw. erstattet. Die betroffenen Rahmen sind somit in diesem
Zeitraum in abgebautem Zustand frei an die Firma GHOST-Bikes zu senden. Bei
einem Austausch des Rahmens innerhalb der Garantiezeit beginnt diese für den
neuen Rahmen ab dem Zeitpunkt des Austauschs neu zu laufen.
Sollte für einen anstehenden Tausch der Rahmen des gleichen Typs nicht mehr
zur Verfügung stehen, behält sich die Firma GHOST-Bikes das Recht vor, einen
Ersatzrahmen zu liefern, welcher sich in Form und Farbe vom Original unterschei-
den kann, der jedoch gleich- oder höherwertiger ist.
Die Gewährleistungsansprüche bestehen unverändert neben dieser Garantie.