Leckanzeigegerät Typ LAG 2000 A
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Artikel-Nr. 15 072 50
k
Gebereinrichtung
mit Geberleitung
Nur Gebereinrichtung in Ausführung
eigensicher
im
explosionsgefährdeten Bereich einbauen.
Die Reinigung des Verschlussdeckels der Gebereinrichtung ist nur
erlaubt, wenn keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.
D
ie Geberleitung
:
•
ist bei fester Installation als eigensicherer Stromkreis getrennt von
anderen Stromkreisen zu errichten
•
wegen Gefahr von Störeinstrahlung nicht parallel zu
Starkstromleitungen legen
•
gegen Beschädigungen schützen, wir empfehlen die Verlegung in
einem Metallrohr.
•
nicht kürzen
•
so verlegen, dass die Gebereinrichtung nach der Montage problemlos
ausgebaut werden kann
MONTAGE
Vor der Montage ist das Produkt auf Transportschäden und Vollständigkeit zu prüfen.
Die MONTAGE ist von einem Fachbetrieb vorzunehmen!
Siehe QUALIFIKATION DER ANWENDER!
Alle nachfolgenden Hinweise dieser Montage- und Bedienungsanleitung müssen vom
Fachbetrieb, Betreiber und Bediener beachtet, eingehalten und verstanden werden.
Voraussetzung für ein einwandfreies Funktionieren der Anlage ist eine fachgerechte
Installation unter Beachtung der für Planung, Bau und Betrieb der Gesamtanlage gültigen
technischen Regeln.
Montage des LAF-Behälters
Die Gefahrenklassen des lagernden Betriebsmediums nach Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] sind ausschlaggebend für den Montageort des
LAF-Behälters. Bei entzündbaren, leicht- und hochentzündbaren lagernden
Betriebsmedien ist gemäß BetrSichV die
Tabelle 4
zu beachten.
Tabelle 4
Lagerndes Betriebsmedium
Montage des LAF-Behälters in
Zone
Anforderungen
Entzündbar
Leicht entzündbar
Extrem entzündbar
Flammpunkt
≤
55 °C
Zone 1 explosionsgefährdet
leitende
Verbindungsleitung
5)
Zone 2 explosionsgefährdet
Mauerdurchführung
gasdicht verschließen
6)
Entzündbar Kategorie 3
Nicht entzündbar
Flammpunkt >55 °C bis 100 °C
nicht explosionsgefährdet
Zusammenlagerung
entzündbarer, leicht- und
hochentzündbarer Stoffe mit
nicht entzündbaren Stoffen
Werden nicht entzündbare Flüssigkeiten in unterteilten
Lagerbehältern zusammen mit entzündbaren, leicht- und
hochentzündbaren Flüssigkeiten gelagert, dann gelten die
Anforderungen an die Lagerung von entzündbaren, leicht-
und hochentzündbaren Flüssigkeiten.
Wassergefährdende Stoffe
Bei der Lagerung anderer wassergefährdender Stoffe
müssen die entsprechenden gesetzlichen und technischen
Anforderungen beachtet werden.