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1. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Um Ihre Arbeit sicherer zu gestalten, ist die Vorsicht
unabdingbar, wenn man Unfälle verhüten will.
Beachten Sie daher die untenstehenden Hinweise.
Die Nichtbeachtung der folgenden Vorschriften befreit unsere
Firma von jeder Haftpflicht.
1. Zum Ersetzen von Arbeitsgeräten muß der Motor abgestellt werden.
2. Den Motor während des Transports der Maschine abstellen.
3. Arbeitet man auf abschüssigem Gelände, muß ein in gebührendem
Sicherheitsabstand weiter bergauf stehender Arbeiter mittels eines Seilzugs
dafür sorgen, daß die Maschine weder rutscht noch umkippt.
4. Beim Fahren und Rangieren muß die Schaltvorrichtung des Geräts immer
ausgeschaltet sein.
5. Der Bediener muß immer einen Sicherheitsabstand zum Gerät einhalten.
6. Die Schutzvorrichtungen des Geräts müssen so eingestellt sein, daß der
Bediener oder Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Geräts nicht durch
Steine, Gras oder ähnliches getroffen werden.
7. Beim Starten des Motors muß der Bediener seitlich von der Maschine
stehenbleiben.
8. Wartungsarbeiten, Reparaturen und sonstige Eingriffe an der Maschine oder
den Geräten dürfen erst dann ausgeführt werden, wenn man den Motor
abgestellt, den Zündschlüssel gezogen und das Gerät am Boden abgestellt
hat.
Immer besonders auf das Mähmesser achten: Vor allen Eingriffen sicherstellen,
daß sie sich nicht mehr bewegen!
9. Während der Arbeit alle Vorsichtsmaßnahmen beachten, damit Dritte sich
nicht dem Wirkungsbereich der Maschine nähern können.
10. Die Schilder und Aufkleber sind wichtige Mittel zur Unterrichtung über den
korrekten Gebrauch der Maschine. Wenn sie beschädigt oder unleserlich
sind, müssen sie daher ausgetauscht werden.
11. Der Bediener muß prüfen, daß
jeder Teil der Maschine
und insbesondere
die
Sicherheitsvorrichtungen
immer dem Zweck entsprechen, für den sie
geschaffen sind. Daher muß ihr Zustand immer ganz einwandfrei sein.
Sollten sie irgendwelche Störungen aufweisen, sind diese unverzüglich zu
beheben, ggf. Auch durch Einschaltung unserer Kundendienststellen.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift verfällt jede Haftung des Herstellers.