Bohrständer
Bedienungsanleitung / Operating instructions / Mode d’emploi
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02952300993
5001156-03
(1)
Helm mit Gehörschutz
(2)
Visier oder Schutzbrille
(3)
Staubschutz / Atemschutzmaske
(4)
Sicherheitshandschuhe
(5)
geeignete Schutzbekleidung
(6) Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen
Die persönliche Schutzausrüstung zum Betrieb des Kernbohrgerätes KB500 muss aus folgenden
Teilen bestehen:
1.3 Personalauswahl und -qualifikation
Arbeiten an und mit der Maschine dürfen nur von zulässigem Personal durchgeführt werden! Das
gesetzlich festgelegte Mindestalter ist zu beachten!
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen! Die Zuständigkeiten des Personals für das
Bedienen, Rüsten, Warten, Instandsetzen klar festlegen! Die Gölz GmbH kann Sie bei der Ausbildung
unterstützen.
Sicherstellen, dass nur dazu beauftragtes und fähiges Personal an der Maschine tätig wird.
Maschinenführer-Verantwortung, auch in Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften, festlegen und
ihm das Ablehnen sicherheitswidriger Anweisungen Dritter ermöglichen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig werden lassen.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Ausrüstungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder
von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, gemäß den
elektrotechnischen Regeln, vorgenommen werden!
1.4 Sicherheitshinweise zu bestimmten Betriebsphasen
Normalbetrieb
Vor Inbetriebnahme
Jegliche sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise mit der Maschine ist zu unterlassen!
Vor Arbeitsbeginn sich an der Einsatzstelle mit der Arbeitsumgebung vertraut machen! Zur
Arbeitsumgebung gehören z.B. die Hindernisse im Arbeits- und Verkehrsbereich, die Tragfähigkeit
des Untergrundes und die notwendigen Absicherungen der Baustelle zum öffentlichen
Verkehrsbereich!
Maßnahmen treffen, damit die Maschine nur in sicherem und funktionsfähigem Zustand betrieben
wird! Die Maschine nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen und sicherheitsbedingten
Einrichtungen (z.B. Schutzeinrichtungen, Not-Aus-Einrichtungen usw.) vorhanden und funktionsfähig
sind. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sind einzuhalten!