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Allgemeine Hinweise
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Allgemeine Hinweise
1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Die Installation der Anlage bzw. einzelner Anlagenteile muss von qualifizierten Fachleuten durchgeführt
werden.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage außer Betrieb zu
setzen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern.
Bestimmte Anlagenteile stehen unter Spannung und dürfen nicht geöffnet werden. Arbeiten an
elektrischen Einrichtungen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Alle Elektrokabel und Anschlüsse müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei
Beschädigungen darf die Anlage auf keinen Fall in Betrieb genommen werden.
Im Schadensfall kann Wasser aus der Anlage austreten. Das Wasser ist beispielsweise durch Installation
eines Bodenablaufs abzuführen.
Bei unzureichender Befestigung bzw. Montage kann die Anlage herabfallen, es ist für eine ausreichende
Tragkraft der Wand bzw. Halterung zu sorgen.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Das Betriebswasser ist nicht zum Verzehr und nicht zur Körperhygiene geeignet.
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser“ schriftlich
oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine irrtümliche
Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden.
Auch bei korrekter Kennzeichnung kann es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder.
Deshalb müssen alle Brauchwasser
– Zapfstellen mit Ventilen mit Kindersicherung installiert werden.
Die Anlage hat keinen Einfluss auf die Qualität des Betriebswassers.
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