Montage- und Betriebsanleitung
DE-16
G905.5 - 02/2011
Schmieren
GEFAHR!
Absturzgefahr durch rutschiges Sicherheitsseil!
Tod oder schwere Verletzungen möglich!
–
Das Sicherheitsseil nicht mit Disulfid-haltigen Schmier-
stoffen (z. B. Molycote
®
) schmieren.
–
Verwenden Sie Mehrzweckfett oder -öl.
–
Das Reinigen des Seils oder der Fangvorrichtung mit
einem Hochdruckreiniger ist verboten! Eindringende
Feuchtigkeit führt zu Fehlfunktionen und Schäden.
–
Schmutz am Seil führt zum vorzeitigen Verschleiß oder
zur Zerstörung von Seil, Anschlagmittel und Fangvorrich-
tung.
Austauschen
Die Seile sofort austauschen, wenn die Ablegereife gemäß
Tabelle 3 erreicht ist (nach ISO 4309 und DIN 15020, Blatt 2),
oder typische Seilfehler vorliegen, siehe Abb. 7.
Konstruktion des Seils
Nenndurchm
esser des
Seils
Drehun
gs
arm
4 x 26
4 x 36 5 x 19 5 x 26 5 x 31
Minim
al zulä
ssi
ge
r
Durchmes
ser d
es Seil
s
[mm]
Anzahl sichtbarer Drahtbrüche in den Außenlitzen
auf einer Länge von 30 x Nenndurchmessers des
Seils.
[mm]
6
8
5,9
8
10
10
8
11
7,5
9
10
10
8
8,5
10
8
11
9,3
11,5
10
11
10,5
14
10
11
13,1
16
13
13
15,0
Tabelle 3
Durchführung: Siehe '14
Demontage' auf Seite
14 und
'10.3 Montage' auf Seite 9.
Seilspitze erneuern
Das Seil an die Greifzug Hebezeugbau GmbH oder eine von der
Greifzug Hebezeugbau GmbH autorisierte Hebezeugwerkstatt
schicken und die Seilspitze erneuern lassen.
16.4
Ersatzteile bestellen
Ersatzteillisten erhalten Sie von Ihrem Lieferanten oder direkt
von der Greifzug Hebezeugbau GmbH.
Notwendige Angaben für die Bestellung finden Sie auf den Ty-
penschildern der einzelnen Komponenten, siehe 'Typenschilder
und Hinweisschilder/Grenzen der Anwendung' auf Seite 6.
Notwendige Angaben sind z. B.:
Fangvorrichtung:
Artikel-Nr., Typ
17
Entsorgung und Umweltschutz
Das Gerät wurde aus wiederverwertbaren Materialien hergestellt.
Bei einer späteren Verschrottung muss das Gerät einer ord-
nungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Innerhalb der
Europäischen Union gilt die nationale Umsetzung der Abfallrah-
menrichtlinie 75/442/EWG (in Deutschland Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz (KrWAbfG)).
Gemäß Richtlinie 2002/96/EG, in Deutschland umgesetzt im
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), ist der Hersteller
verpflichtet, bestimmte elektrische und elektronische Komponen-
ten zurückzunehmen und zu entsorgen. Hiervon betroffene
Bauteile sind auf dem Typenschild mit folgendem Symbol ge-
kennzeichnet: