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Bei einer sehr stumpfen Sägekette
fallen überhaupt keine Späne, son-
dern nur Holzstaub an.
• Die sägenden Teile der Kette sind die
Schneidglieder, die aus einem Schnei-
dezahn und einer Tiefenbegrenzer-
nase bestehen. Der Höhenabstand
zwischen diesen beiden bestimmt die
Schärftiefe.
• Beim Schärfen der Schneidezähne
müssen folgende Werte berücksichtigt
werden:
- Schärfwinkel (30°)
- Brustwinkel (85°)
- Schärftiefe (0,65 mm)
- Rundfeilendurchmesser
(4,0 mm)
Abweichungen von den Maßan-
gaben der Schneidengeometrie
können zu einer Erhöhung der
Rückschlagneigung der Maschi-
ne führen. Erhöhte Unfallgefahr!
Zum Schärfen der Kette sind Spezialwerk-
zeuge erforderlich, die gewährleisten,
dass die Messer im richtigen Winkel und
in der richtigen Tiefe geschärft sind. Für
den unerfahrenen Benutzer von Kettensä-
gen empfehlen wir, die Sägekette von ei-
nem Fachmann oder von einer Fachwerk-
statt schärfen zu lassen. Wenn Sie sich
das Schärfen der Kette zutrauen, erwer-
ben Sie die Werkzeuge im Fachhandel.
1. Schalten Sie die Säge aus und ziehen
Sie den Netzstecker.
2. Nehmen Sie die Sägekette ab (siehe
Kapitel „Bedienen der Kettensäge“).
Zum Schärfen sollte die Kette gut ge-
spannt sein, um ein richtiges Schärfen
zu ermöglichen.
3. Zum Schärfen ist eine Rundfeile mit
4,0 mm Durchmesser erforderlich.
Andere Durchmesser beschä-
digen die Kette und können zu
einer Gefährdung beim Arbeiten
führen!
4. Schärfen Sie nur von innen nach
außen. Führen Sie die Feile von der
Innenseite des Schneidzahns nach
außen. Heben Sie die Feile ab, wenn
Sie diese zurückziehen.
5. Schärfen Sie zuerst die Zähne einer
Seite. Drehen Sie dann die Säge um
und schärfen Sie die Zähne der ande-
ren Seite.
6. Die Kette ist abgenutzt und muss
gegen eine neue Sägekette ersetzt
werden, wenn nur noch ca. 4 mm des
Schneidzahns übrig ist.
7. Nach dem Schärfen müssen alle
Schneidglieder gleich lang und breit
sein.
8. Nach jedem dritten Schärfen muss die
Schärftiefe (Tiefenbegrenzung) geprüft
werden, und die Höhe mit Hilfe einer
Flachfeile nachgefeilt werden. Die
Tiefenbegrenzung sollte um ca. 0,65
mm gegenüber dem Schneidzahn
zurückstehen. Runden Sie nach dem
Zurücksetzen die Tiefenbegrenzung
nach vorne etwas ab.
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