29
PL
5.5 Angaben zur Tiefkühlung
Gemäß dem IEC 62552-Normen
soll das Gerät mindestens 4,5
kg an Lebensmitteln bei einer
Umgebungstemperatur von 25°C
auf -18°C oder niedriger innerhalb
von 24 Stunden für jeweils jede
Volumenmenge von 100 Litern des
Gefriergerätinhalts herabkühlen.
Es ist möglich, die Lebensmittel
für einen längeren Zeitraum bei
Temperaturen von -18°C oder
niedriger aufzubewahren.
Sie können die Lebensmittel für
viele Monate frisch halten (bei
Temperaturen von -18°C oder
niedriger im Gefriergerät).
Die noch einzufrierende Lebensmittel
dürfen nicht direkt auf bereits
tiefgefühlte gelegt werden, um deren
teilweise Antauen zu verhindern.
Kochen Sie Gemüse und gießen
Sie das Kochwasser ab, um
deren Aufbewahrungszeit
im tiefgekühlten Zustand zu
verlängern. Legen Sie diese
nach dem Abgießen in luftdichte
Behälter und dann in das
Gefriergerät. Lebensmittel
wie Bananen, Tomaten, Salat,
Sellerie, gekochte Eier und
Kartoffeln sind zum Einfrieren
nicht geeignet. Wenn diese
Lebensmittel eingefroren werden,
beeinträchtigt das deren Nährwert
und Geschmack negativ. Jedoch
stellt ihr Verzehr in solchen Fällen
keine Gefahr für menschliche
Gesundheit dar.
•
Frieren Sie nicht zu große Mengen
an Lebensmitteln auf einmal ein.
Gefrierfa
cheinstellung
Kühlfac
heinstellung
Bemerkungen
-18°C
4°C
Das ist die normale,
empfohlene Einstellung.
-20, -22 oder -24°C
4°C
Diese Einstellungen werden
empfohlen, wenn die
Umgebungstemperaturen
30°C überschreiten.
Schnellgefrierfunktion
4°C
Wird verwendet, um
Lebensmittel in kürzester
Zeit einzufrieren. Das
Gerät schaltet sich am
Ende dieses Vorgang in den
vorherigen Normalbetrieb
zurück.
-18°C oder kälter
2°C
Diese Einstellungen werden
verwendet, wenn Sie
glauben, dass Ihr Kühlfach
aufgrund der hohen
Umgebungstemperaturen
und häufigen Öffnens und
Schließens der Tür nicht kalt
genug ist.
Summary of Contents for GQN21235XN
Page 2: ......
Page 84: ...GWN21210X GQN22220X GQN21235XN Chłodziarka Instrukcja użytkowania 58 0774 0000 AC 2 2 PL PL ...
Page 85: ......
Page 129: ...Notes ...
Page 130: ...Notes ...