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haacon hebetechnik gmbh – T49 (0) 9375 - 84-0
.
Fax +49 (0) 9375 - 84-66
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BETRIEBSANLEITUNG
(Originaltext)
Zahnstangenwinde
Typ 1524.0,5 1551.0,5 1555.1 1557.1
1. Benutzergruppen
Aufgaben
Qualifikation
Bediener Bedienung,
Sichtprüfung
Einweisung anhand der Bedienungs-
anleitung; Befähigte Person
Fachper-
sonal
Anbau, Abbau,
Reparatur, Wartung
Mechaniker
Prüfungen
Befähigte Person nach TRBS-1203
(Sachkundiger)
2. SICHerHeItSHInWeISe
Bestimmungsgemäßer einsatz
Gerät nach den Angaben dieser Betriebsanleitung betreiben.
– Nur in technisch einwandfreiem Zustand benutzen.
– Nur durch eingewiesenes Personal bedienen.
– Beim Heben, Senken und Verschieben von frei beweglichen Lasten,
Gerät auf Zug und Druck belastbar.
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
– Erst Betriebsanleitung lesen!
– Immer sicherheits- und gefahrenbewusst arbeiten.
– Hubgerät und Last während aller Bewegungen beobachten.
– Schäden und Mängel am Gerät sofort dem Verantwortlichen melden.
– Gerät erst reparieren, dann weiterarbeiten!
– Last in gehobenem Zustand nicht unbeaufsichtigt lassen.
– Gerät schlag- und stoßfrei transportieren, gegen Umfallen oder
Umkippen sichern.
nicht erlaubt sind:
– Überlast (–> techn. Daten, Typen-/ Traglastschild)
– Maschineller Antrieb.
– Stöße, Schläge.
– das Befördern von Personen.
– der Aufenthalt von Personen in, auf und unter der angehobenen Last
ohne zusätzliche Sicherung.
Verwendungsausschluss
– Nicht geeignet für Dauerbetrieb und Vibrationsbelastung.
– Nicht zugelassen für Bauaufzüge (DGUV-R 100-500-2.30).
– Nicht zugelassen in explosionsgefährdeten Bereichen.
– Nicht geeignet in aggressiver Umgebung.
– Nicht geeignet zum Heben gefährlicher Lasten.
Organisatorische Maßnahmen
– Sicherstellen, dass diese Betriebsanleitung immer verfügbar ist.
– Sicherstellen, dass nur unterwiesenes Personal mit dem Gerät arbeitet.
– In regelmäßigen Abständen prüfen, ob sicherheits- und gefahrenbe-
wusst gearbeitet wird.
Montage, Wartung und reparatur
Nur durch Fachpersonal!
Für Reparaturen sind nur Original-Ersatzteile zu verwenden.
Sicherheitsrelevante Teile nicht umbauen oder ändern!
Zusätzliche Anbauten dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen.
Weitere Vorschriften, die zu beachten sind
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
– Länderspezifische Vorschriften.
– Unfallverhütungsvorschrift (DGUV-V 54).
3. teCHnISCHe DAten
typ
1524.0,5
1551.0,5 1555.1 1557.1
zul. Last Zug / Druck
t
0,5
1
1
Hub / Kurbelumdrehung
mm
9,4
3,5
3,5
Kurbelkraft
N
160
160
160
Einsatztemperatur
° C
-20 ... +50
Gewicht (bei 800 mm Hub)
kg
7
10
9
Konstruktions- und Ausführungsänderungen vorbehalten.
Sonderanfertigung: Typschild und Zeichnung beachten!
4. AllgeMeIneS
Zahnstangenwinden von 0,3 - 1 t Last in Zug- oder/und Druckausfüh-
rung. Die vielfach bewährte Zahnstangenwindenreihe ist robust und
zuverlässig. Sie wird u.a. eingesetzt zum Verstellen und Fixieren von
Fenstern, Bauteilen, Geräten, Maschinen und dgl.
5. AufBAu
Zahnstangenwinde mit selbsthemmendem Schneckengetriebe. Das
Schneckengetriebe besteht aus hochwertigem gehärtetem, bzw. ver-
gütetem Stahl. Das Gerät entspricht den Unfallverhütungsvorschriften
„Winden, Hub- und Zuggeräte“DGUV-V 54.
De
6. MOntAge
Zahnstangenwinde an Bohrungen der Zahnstange und Gehäuse mit
ausreichend dimensionierten Schrauben oder Bolzen sicher befestigen.
7. BeDIenung
Einsatz als Hebezeug.
Heben der last:
Drehen der Handkurbel im Uhrzeigersinn.
Senken der last:
Kurbel gegen den Uhrzeigersinn drehen.
Bei Loslassen der Kurbel wird die Last beim Heben und Senken in jeder
beliebigen Stellung sicher gehalten.
8. prüfung
Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieb-
lichen Verhältnissen jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine
befähigte Person nach TRBS 1203 (Sachkundiger) zu prüfen (Prüfung
gem. BetrSichV, §10, Abs.2 entspricht Umsetzung der EG-Richtlinien
89/391/EWG und 2009/104/EG bzw. jährliche Betriebssicherheitsprü-
fung nach DGUV-V 54, §23, Abs.2 und DGUV-G 309-007).
Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden:
– vor Erstinbetriebnahme.
– nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme.
– mindestens einmal jährlich.
– falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädi-
gende Auswirkungen auf die Sicherheit der Winde haben können (au-
ßerordentliche Prüfung z.B. nach längerer Nichtbenutzung, Unfällen,
Naturereignissen).
– nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Winde
beeinflussen können.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden,
Hub- und Zuggeräte haben und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien
und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-EN-Normen)
soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Winden,
Hub- und Zuggeräten beurteilen können. Sachkundige Personen sind
durch den Betreiber des Gerätes zu benennen. Die Durchführung der
jährlichen Betriebssicherheitsprüfung, sowie eine Ausbildung zur Erlan-
gung der vorgehend beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten, wird
durch haacon hebetechnik angeboten.
9. WArtungSeMpfeHlung
Der Betreiber legt, je nach Einsatzhäufigkeit und -bedingungen die
Intervalle selbst fest.
– Regelmäßige Reinigung, kein Dampfstrahler!
– nicht einsehbare Bremsen/Sperren spätestens nach 5 Jahren visuell
prüfen, Bremsbeläge bei Bedarf austauschen.
– Generalüberholung durch den Hersteller spätestens nach 10 Jahren.
ACHtung!
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur an lastfreiem
Hebezeug. Arbeiten an Bremsen und Sperren nur durch dafür
qualifiziertes Fachpersonal.
Wartungs- und Inspektionsarbeiten
Intervalle
Sicht- und Funktionsprüfung
vor jedem
Einsatz
Bremsfunktion unter Last
Nachschmierung (Schmiernippel)
jährlich
Zahnstange und Antriebszahnrad auf Verschleiß prüfen,
bei Bedarf austauschen, einfetten
Typenschild auf Lesbarkeit prüfen
Sachkundigenprüfung
Getriebeteile prüfen, bei Bedarf austauschen, schmieren 2-5 Jahre
Schmierstoffempfehlung:
Mehrzweckfett nach DIN 51502 K3K-20
10. erSAtzteIle
Bei einer Ersatzteilbestellung bitte unbedingt angeben:
– Typ und Fabriknummer des Gerätes / Pos. und Teilenummer
11. ABBAu, entSOrgung
– Sicherheitshinweise beachten.
– Gerät und dessen Inhaltsstoffe umweltgerecht entsorgen.