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haacon hebetechnik gmbh – T49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
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DE
1.4 Bestimmungsgemäße Verwendung
Für sicheren Betrieb nur bestimmungsgemäß verwenden.
Für Personen- und Sachschäden, die aus nicht bestim-
mungsgemäßer Verwendung entstehen, ist der Betreiber
verantwortlich.
Durch eigenmächtige Veränderungen
erlischt Haftung und Gewährleistung des Herstellers.
– nur geeignet zum Heben, Senken und Ziehen von frei be-
weglichen Lasten.
–
Hebewinden
nur zum Heben und Senken von Lasten in der
Vertikalen und auf schiefen Ebenen einsetzen.
–
Zugwinden
nur zum Bewegen von Lasten auf horizontaler
Ebene einsetzen.
– Hubwerke nur zum Heben und Senken von an Haken oder
anderen Lastaufnahmemitteln hängenden Lasten einsetzen.
– Nur in technisch einwandfreiem Zustand benutzen.
– Nur durch eingewiesenes Personal aufstellen, bedienen und
warten.
– Anschlusskonstruktion ausreichend dimensionieren.
– Winde verzugsfrei befestigen.
– auskuppelbare Trommeln sind nur zulässig bei Fahrzeug-
bergewinden, Winden für Bootsanhänger und Zugwinden.
Nicht erlaubt ist:
– Überschreiten der zulässigen Belastung (siehe Typen-,
Traglastschild und technische Daten).
– Befördern von Personen.
– Aufenthalt von Personen unter schwebender Last.
– Losreißen festsitzender oder verklemmter Lasten, Schleifen
von Lasten und Schrägzug.
– Arbeiten mit defekter Winde, Seil oder Lastaufnahmemittel.
– Arbeiten außerhalb des zulässigen Temperaturbereichs.
Nicht zugelassen für
– Bauaufzüge (DGUV-R 100-500-2.30).
– Bühnen und Studios (DGUV-V 17).
– Befördern von Lasten oberhalb von Leitungen und Rohren,
durch die brennbare oder gesundheitsschädliche Gase
oder Flüssigkeiten geleitet werden mit Steuerungen der
Sicherheitskategorie 2.
– hochziehbare Personenaufnahmemittel (DGUV-R 101-005).
– Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung (ATEX).
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten. In
Deutschland sind dies zur Zeit:
– DGUV-V 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“
– DGUV-V 52 „Krane“
– DGUV-R 100-500 „Lastaufnahmemittel im Hebezeugbetrieb“
Ungeeignet für
– Einsatz in Anwendungen bei der sich die Tragfähigkeit mit
der Laststellung ändert.
– Dauerbetrieb (siehe technische Daten, Triebwerksgruppe).
– übermäßigen Tippbetrieb.
– Einsatz bei ständiger Vibration.
– Verwendung auf hochseefähigen Schiffen und mobilen
Offshore-Einrichtungen.
– aggressive Umgebung.
– Forstwirtschaft.
Eingeschränkt geeignet für (gesonderte Auslegung):
– Befördern feuerflüssiger Massen.
– Einsatz in tropischer Umgebung.
– stationäre Offshore-Einrichtungen.
Umgebungsbedingungen:
– zul. Temperaturbereich für Winden: 0°C bis +40°C,
erweiterter Temperaturbereich optional möglich.
– zul. Temperaturbereich für Steuerungen: 5°C bis +35°C,
erweiterter Temperaturbereich optional möglich.
– Bei Einsatz im Freien Winde vor Witterungseinflüssen schüt-
zen. Vorteilhaft ist ein Bremsmotor mit Schutzart IP 55. Bei
senkrechter Einbaulage Motor mit Schutzdach versehen.
– In besonders feuchter Umgebung und bei starken Tempera-
turschwankungen kann der Motor zusätzlich mit einem Hei-
zelement als Kondenswasserschutz ausgestattet werden.
– Aufstellungshöhe ≤ 1000 m über dem Meeresspiegel.
Durch Kondensation (Feuchtigkeit, Temperaturschwan-
kungen) kann es bei längeren Stillstandszeiten zu
Korrosion an der mechanischen Bremse und so zu
Funktionsstörungen der Bremse kommen. Auch ein
Korrosionsschutz kann dies nicht vollständig verhin-
dern. Am besten die Winde regelmäßig benutzen.
Durch einen wöchentlichen Probelauf und mehrmaliges
Einschalten des Motors, kann ein Festsitzen der
Bremse nach unseren Erfahrungen verhindert werden.