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10. Entsorgung
Sofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen wurde, zerlegte
Bestandteile der Wiederverwertung zuführen:
• Metalle
verschrotten
• Kunststoffelemente zum Recycling geben
• Akkus sind bei kommunalen Sammelstellen abzugeben oder durch einen Fach-
betrieb zu entsorgen
• Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert entsorgen
11. Anhang
11.1 FAQs
HINWEIS
Gefahr für die Umwelt durch falsche Entsorgung!
Durch falsche Entsorgung können Gefahren für die Umwelt entstehen.
• Elektroschrott und Elektronikkomponenten von zugelassenen Fachbetrieben
entsorgen lassen
• Im Zweifel Auskunft zur umweltgerechten Entsorgung bei der örtlichen Kom-
munalbehörde oder speziellen Entsorgungsfachbetrieben einholen
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