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7
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Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen.
Bei der Personalauswahl die am Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifi-
schen Vorschriften beachten.
Unbefugte
2.7 Umweltschutz
Folgende umweltgefährdende Stoffe werden verwendet:
Batterien
Batterien enthalten giftige Schwermetalle. Sie unterliegen der Sondermüllbehand-
lung und müssen bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden oder durch
einen Fachbetrieb entsorgt werden.
Elektrische und elektronische Bauteile
Elektrische und elektronische Bauteile können giftige Werkstoffe enthalten. Diese
Bauteile müssen getrennt gesammelt werden und bei kommunalen Sammelstellen
abgegeben werden oder durch einen Fachbetrieb entsorgt werden.
WARNUNG
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und
Arbeitsbereich!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfül-
len, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbe-
fugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
• Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
• Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Ar-
beitsbereich weisen.
• Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
HINWEIS
Gefahr für die Umwelt durch falsche Handhabung von umweltgefähr-
denden Stoffen!
Bei falschem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, insbesondere
bei falscher Entsorgung, können erhebliche Schäden für die Umwelt
entstehen.
• Die unten genannten Hinweise zum Umgang mit umweltgefährdenden
Stoffen und deren Entsorgung stets beachten.
• Wenn umweltgefährdende Stoffe versehentlich in die Umwelt gelan-
gen, sofort geeignete Maßnahmen ergreifen. Im Zweifel die zuständi-
ge Kommunalbehörde über den Schaden informieren und geeignete
zu ergreifende Maßnahmen erfragen.
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