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Leiterelement:
Prüfpunkte:
1. Allgemeine
Prüfpunkte
Sind Verunreinigungen (z.B. Schmutz, Schlamm, Lack, Öl oder Fett) an der Leiter vorhanden?
Alle Befestigungen (Nieten, Schrauben, Bolzen etc.) müssen vollständig vorhanden sein.
Sind Befestigungen evtl. locker oder korrodiert?
2. Leiterschenkel,
klappbarer Leiterteil,
Leitersprosse
Sind die Leiterholme evtl. verbogen, gekrümmt, verdreht, verbeult, gerissen, korrodiert oder
verrottet? Leiterteil und Leiterschenkel müssen sich an den Fixierpunkten für andere Teile
in gutem Zustand befinden. Alle Leitersprossen müssen vollzählig vorhanden sein.
Sind Leitersprossen evtl. abgenutzt, lose, korrodiert oder beschädigt?
Technischen Zustand und Funktionalität der ausschiebbaren Leiterschenkel prüfen.
3. Gelenkvorrichtung
Überprüfung auf Funktionalität, Festigkeit und Vollständigkeit, sowie auf Beschädigungen
und Korrosion. Ist die Gelenkvorrichtung evtl. beschädigt, locker oder korrodiert?
4. Blockiergriffe
Überprüfung auf Funktionalität, Festigkeit und Vollständigkeit, sowie auf Beschädigungen
und Korrosion. Sind die Blockiergriffe evtl. beschädigt, locker oder korrodiert?
5. Leiterfüße
Leiterfüße auf Festigkeit, sowie auf Beschädigungen und Korrosion prüfen.
Alle Leiterfüße müssen vorhanden sein. Sind Leiterfüße locker, verschlissen oder korrodiert?
6. Leiterkennzeichnung
Sind alle Kennzeichnungen vorhanden und gut lesbar?
ERGEBNIS
Die Leiter ist in Ordnung und verwendungsfähig.
Eine Reparatur der Leiter ist erforderlich.
Eine Reparatur wurde durchgeführt, die Leiter ist wieder verwendungsfähig.
Die Leiter ist nicht mehr verwendungsfähig (Entsorgung).
12. Prüfliste
• Für den gewerblichen Einsatz der Leiter ist eine regel mäßige
Überprüfung durch eine befähigte Person erforderlich.
• Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern wiederkehrend auf
ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktions-
prüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der erforderlichen
Prüfungen festzulegen.
• Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebs-
verhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der
Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere
festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
• Der Unternehmer hat ebenso dafür zu sorgen, dass schadhafte Leitern der
Benutzung entzogen und so aufbewahrt werden, dass eine Weiterbenutzung
bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Entsorgung nicht möglich ist.
• Durch beschädigte, fehlerhafte
oder nicht funktionstüchtige
Leiterelemente besteht für
den Benutzer die Gefahr eines
Absturzes; ebenso besteht die
Gefahr eines Umsturzes beim
Gebrauch der Leiter.
• Benutzer der Leiter können
sich bei einem Sturz schwere
Verletzungen zuziehen.
• Ebenso können Gegenstände
bei einem Umsturz der Leiter
beschädigt werden.
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