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11. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäi-
schen Richtlinien 2012/19/EU und 2006/66/EG in
nationales Recht gilt folgendes: Elektrische und
elektronische Geräte sowie Batterien dürfen nicht
mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte
sowie Batterien am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür
eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die
Verkaufsstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das
jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der
Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese
Bestimmungen hin. Mit der Wiederverwertung, der
stofflichen Verwertung oder anderen Formen der
Verwertung von Altgeräten/Batterien leisten Sie einen
wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.