Sicherheit
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Risiken für bestimmte
Personengruppen
VORSICHT
Gefahren für Kinder und Personen mit
eingeschränkten physischen, sensori-
schen oder geistigen Fähigkeiten!
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Dieses Gerät kann von Kindern ab
8 Jahren und darüber sowie von Perso-
nen mit verringerten physischen, sen-
sorischen oder mentalen Fähigkeiten
oder Mangel an Erfahrung und Wis-
sen benutzt werden, wenn sie beauf-
sichtigt oder bezüglich des sicheren
Gebrauchs des Gerätes unterwiesen
wurden und die daraus resultieren-
den Gefahren verstehen. Kinder ab
3 Jahren und jünger als 8 Jahre dür-
fen das Kühlgerät be- und entladen.
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Kinder dürfen nicht mit dem Gerät
spielen.
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Reinigung und Benutzer-Wartung
dürfen nicht von Kindern ohne Beauf-
sichtigung durchgeführt werden.
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Sicherstellen, dass Kinder keinen Zu-
griff auf das Gerät haben, wenn sie
unbeaufsichtigt sind.
Risiken im Umgang mit Geräten
mit Kühlbereich
WARNUNG
Brandgefahr!
Unsachgemäßer Umgang mit dem Ge-
rät kann zu einem Brand und zu Sach-
schäden führen.
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Belüftungsöffnungen im Gerätege-
häuse nicht verschließen.
VORSICHT
Gesundheitsgefahr!
Verunreinigte Lebensmittel können ge-
sundheitliche Schäden verursachen.
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Wenn die Tür für eine längere Zeit ge-
öffnet wird, kann es zu einem erheb-
lichen Temperaturanstieg in den Fä-
chern des Gerätes kommen.
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Die Flächen, die mit Lebensmitteln
und zugänglichen Ablaufsystemen
in Berührung kommen können, regel-
mäßig reinigen.
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Rohes Fleisch und Fisch in geeigne-
ten Behältern im Kühlschrank so auf-
bewahren, dass es andere Lebensmit-
tel nicht berührt oder auf diese tropft.
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Wenn das Kühl-/Gefriergerät längere
Zeit leer steht, das Gerät ausschalten,
abtauen, reinigen und die Tür offen
lassen, um Schimmelbildung zu ver-
meiden.
Durch falsche Handhabung, unzurei-
chende Kühlung oder Überlagerung
können die eingelagerten Lebensmittel
verderben. Bei Verzehr besteht die Ge-
fahr einer Lebensmittelvergiftung!
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Insbesondere rohes Fleisch und Fisch
ausreichend verpacken, damit da-
nebenliegende Lebensmittel nicht
durch Salmonellen o. Ä. kontaminiert
werden.
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Die von den Lebensmittelherstellern
empfohlenen Lagerzeiten einhalten.