Gerätemaße und Mindestabstände
A:
1898 mm
B:
833 mm
C:
300 mm
D:
653 mm
E:
1065 mm
F:
100 mm
G:
100 mm
H:
135°
I:
1000 mm
Mindestraumgröße
– Damit im Fall einer Leckage im Kältemit-
telkreislauf kein zündfähiges Gas-Luft-Ge-
misch entstehen kann, muss der Aufstell-
raum laut Norm EN 378 eine Mindestgröße
von 1 m
3
je 8 g Kältemittel haben. Für Ihr
Gerät ist eine Mindestraumgröße von 9 m
3
erforderlich.
– Gerät nur auf einem ebenen und festen Un-
tergrund abstellen. Der Untergrund muss
das Gewicht des gefüllten Gerätes tragen
können.
– Gut geeignet sind Standorte, die trocken,
gut belüftet und möglichst kühl sind.
– Ungünstig sind Standorte mit direkter Son-
neneinstrahlung oder unmittelbar neben
einem Ofen, Herd oder Heizkörper.
– Diese Mindestabstände müssen eingehal-
ten werden:
– zu Elektroherden
100 mm
– zu Öl- und Kohleherden
300 mm
– zu anderen Kühlgeräten
100 mm
– zu Wasch-/Geschirrspül-
maschinen
100 mm
– Möchten Sie den Abstand zu Öl- oder Koh-
leöfen verringern, können Sie eine Isolier-
platte zwischen den Geräten anbringen.
– Wenn am Aufstellungsort eine Fußboden-
heizung installiert ist, stellen Sie das Kühl-
gerät auf eine Isolierplatte aus festem Ma-
terial.
Inbetriebnahme
Seite DE-29