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Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Abfallvermeidung
Maßnahmen der Abfallvermeidung haben
nach den Vorschriften der Richtlinie
2008/98/EG grundsätzlich Vorrang vor
Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermeidung
kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten
insbesondere die Verlängerung ihrer Le-
bensdauer durch Reparatur defekter Gerä-
te und Veräußerung funktionstüchtiger ge-
brauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung
zur Entsorgung in Betracht.
Helfen Sie uns, Abfall zu vermeiden und
wenden Sie sich an unseren Service.
Weitere Informationen enthält das Abfall-
vermeidungsprogramm des Bundes unter
Beteiligung der Länder.
Kostenlose Altgeräte
Rücknahme
Verbraucher haben die Möglichkeit zur un-
entgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei ei-
nem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein Neugerät der gleichen Geräteart mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haus-
halt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abho-
lung bei Erwerb eines Neugeräts auf Wär-
meüberträger (z. B. Kühlschränke, Luftent-
feuchter), Bildschirme und Bildschirmgerä-
te mit einer Bildschirm-Oberfläche
> 100 cm² und auf Großgeräte, bei denen
mindestens eine der äußeren Abmessun-
gen mehr als 50 cm beträgt.
Abgesehen davon können Verbraucher bis
zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgelt-
lich abzugeben, ohne dass dies an den Er-
werb eines Neugeräts anknüpft. Allerdings
darf keine der äußeren Abmessungen des
Altgerätes 25 cm überschreiten.
Entsorgung
Elektro-Altgeräte umweltgerecht
entsorgen
Elektrogeräte enthalten Schadstoffe
und wertvolle Ressourcen. Jeder
Verbraucher ist deshalb gesetzlich
verpflichtet, Elektro- Altgeräte an ei-
ner zugelassenen Sammel- oder
Rücknahmestelle abzugeben.
Dadurch werden sie einer umwelt- und res-
sourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Sie können Elektro-Altgeräte kostenlos
beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof abge-
ben.
Für weitere Informationen zu diesem The-
ma wenden Sie sich direkt an Ihren Händ-
ler.
Daten löschen nicht vergessen!
Jeder Verbraucher ist, falls erforderlich, für
das Löschen von personenbezogenen Da-
ten aus Elektro- bzw. Elektronikgeräten
selbst verantwortlich.
Batterien und Akkus, Lampen und
Leuchtmittel
Falls erforderlich, müssen Alt-Batterien und
Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät
umschlossen sind, sowie Lampen/Leucht-
mittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, vor der Abga-
be aus den Geräten entfernt werden.
Das nebenstehende Symbol bedeu-
tet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll ent-
sorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, al-
le Batterien und Akkus, egal ob sie Schad-
stoffe enthalten oder nicht, bei einer Sam-
melstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils
oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie ei-